Das Medizinrecht ist ein Oberbegriff für alle Rechtsbeziehungen, die das Gesundheitswesen betreffen. Das Rechtsgebiet umfasst einerseits die zivilrechtlich geprägte Beziehung zwischen Arzt und Patient. Öffentlich-rechtliche Regelungen bestehen andererseits zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufs sowie anderer Heilberufe. Bedeutung kann darüber hinaus auch das Medizinstrafrecht erlangen. Die Rechtsanwaltskanzlei Stephan Schneider ist auf zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung spezialisiert.

Behandlungsfehler

Rechtsanwalt Stephan Schneider berät und vertritt Patienten und niedergelassene Ärzte auf den Gebieten des Arzthaftungsrechts. In den meisten Fällen richtet sich der Schadensersatzanspruch/Schmerzensgeldanspruch eines Patienten wegen eines Behandlungsfehler (auch ärztlicher Kunstfehler) genannt gegen ein Krankenhaus. Rechtsanwalt Schneider vertritt daher grundsätzlich keine Kliniken oder Krankenhausgesellschaften, um Interessenkollisionen zu vermeiden.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Die Private Krankenversicherung (PKV) fällt sowohl in den Fachbereich des Versicherungsrechts als auch in das Medizinrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei ist im Bereich der Privaten Krankenversicherung ausschließlich auf Seiten von Versicherten tätig. Im Streit mit den Versicherungsunternehmen sind Kenntnisse des ärztlichen Gebührenrechts nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unerlässlich. Hier kommt die strikte Spezialisierung von Rechtsanwalt Schneider auf Versicherungsrecht und Medizinrecht den Mandanten zu Gute. 

Medizinstrafrecht

Rechtsanwalt Stephan Schneider vertritt Patienten und Ärzte in Strafverfahren, sofern diese einen medizinrechtlichen Bezug aufweisen. Die Kanzlei verfügt über Erfahrung in der Strafverteidigung bei dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs sowie der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen.  Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Totschlag im Bereich des Medizinrechts werden ebenfalls von der Kanzlei betreut.

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Rechtsanwalt Schneider aus Leipzig berät bundesweit im Versicherungsrecht und Medizinrecht. Der regionale Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei liegt in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Berlin.