Sie können jederzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung, der privaten Unfallversicherung, der Kranken- und Krankentagegeldversicherung, anderen Versicherungen ab einer Forderung von 5.000,00 € sowie im Arzthaftungsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung anfordern.

Sie können uns unter 0341 58153919 anrufen oder Sie füllen das nachfolgende Kontaktformular aus. In beiden Fällen erhalten Sie einen Rückruf innerhalb von 24 – 48 Stunden. 

Bitte beachten Sie die unten stehenden Hinweise. Mit dem Absenden des Formulars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu (Datenschutzerklärung).

    Rechtsgebiet:

    Welche Schwerpunkte?

    Sind Sie Versicherter und verfügen über eine Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung), private Krankenversicherung (PKV), Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung?

    Über unten stehendes Formular können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung in folgenden Fällen anfordern:

    • Der Versicherer will nicht zahlen (ohne Rechtsschutzversicherung).
    • Der Versicherer hat die Anfechtung, den Rücktritt oder eine Kündigung erklärt.
    • Der Versicherer verzögert die Bearbeitung des Versicherungsfalles.

    Wenn Sie Patient oder Arzt sind, können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung im Medizinrecht und Versicherungsrecht in folgenden Fällen anfordern:

    • Zivilrechtliche Haftung bei Behandlungsfehlern.
    • Erstellung von Gutachten in der Privaten Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Personenschäden in der Kasko- und Haftpflichtversicherung.

    Bei Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung kann leider keine kostenlose Ersteinschätzung angeboten werden. Bitte sprechen Sie hierzu zunächst Ihren Rechtsanwalt in der Hauptsache an. 

    Wie funktioniert der kostenlose Rat vom Anwalt?

    Eine kostenlose Ersteinschätzung ist möglich, wenn der Anwalt konsequent spezialisiert arbeitet und daher schnell auf präsentes Fachwissen und Erfahrung in bestimmten Rechtsgebieten zurückgreifen kann. Der Anwalt kann dann den Sachverhalt eines Mandanten schnell erfassen und erkennt, ob es aus Sicht des Mandanten Sinn macht, beispielsweise gegen einen Versicherer vorzugehen, der eine Zahlung in einer Unfallversicherung oder bei Berufsunfähigkeit verweigert.

    Im Ergebnis sind beide Seiten zufrieden. Der Mandant reduziert sein Kostenrisiko. Der Anwalt wird durch erfolgreich bestrittene Fälle seinen Ruf bei zufriedenen Mandanten festigen.

    Ihre Mitarbeit!

    Um eine kostenlose Ersteinschätzung im Versicherungsrecht und Medizinrecht möglich zu machen, bedarf es Ihrer Mitarbeit. Bitte schildern über das unten stehende Formular kurz Ihren Fall. Bitte fügen wichtige Unterlagen (z.B. Ablehnung durch den Versicherer, medizinisches Gutachten) als Scan mit bei. Ich werde mich anschließend über E-Mail oder Telefon bei Ihnen melden und Ihnen eine erste Einschätzung geben.

    Bitte beachten Sie, dass die Annahme, Prüfung oder Rücksendung von umfassenden Vertragsunterlagen, Schriftverkehr oder besonders umfangreiche Gutachten nicht von der kostenlosen Erstberatung umfasst sind. Auch persönliche Termine in der Kanzlei verwirklichen mindestens eine Erstberatungsgebühr nach § 34 RVG. Weitere Hinweise zu den Kosten finden Sie hier.