Jetzt kostenlose Erstberatung anfordern.

Eine kostenlose Ersteinschätzung ist möglich, wenn der Rechtsanwalt konsequent spezialisiert arbeitet und daher schnell auf präsentes Fachwissen und Erfahrung in bestimmten Rechtsgebieten zurückgreifen kann. Der Anwalt kann dann den Sachverhalt eines Mandanten schnell erfassen und erkennt, ob es aus Sicht des Mandanten Sinn macht, beispielsweise gegen einen Versicherer vorzugehen, der eine Zahlung in einer Unfallversicherung oder bei Berufsunfähigkeit verweigert.

Bitte beachten Sie die Datenschutzbelehrung.

Ihre Mitarbeit!

Um eine kostenlose Ersteinschätzung im Versicherungsrecht und Medizinrecht möglich zu machen, bedarf es Ihrer Mitarbeit. Bitte schildern über das unten stehende Formular kurz Ihren Fall. Bitte fügen wichtige Unterlagen (z.B. Ablehnung durch den Versicherer, medizinisches Gutachten) als Scan mit bei.

Rechtsanwalt Stephan Schneider wird sich anschließend über E-Mail oder Telefon bei Ihnen melden und Ihnen eine erste Einschätzung geben.

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Annahme, Prüfung oder Rücksendung von umfassenden Vertragsunterlagen, Schriftverkehr oder besonders umfangreiche Gutachten nicht von der kostenlosen Erstberatung umfasst sind. Auch persönliche Termine in der Kanzlei verwirklichen mindestens eine Erstberatungsgebühr nach § 34 RVG. Weitere Hinweise zu den Kosten finden Sie hier.

Leider können isolierte Beratungen zu Rechtsschutzversicherungen nicht angeboten werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Rechtsanwalt in der Hauptsache. Hilfe bietet auch der Versicherungsombudsmann.

Beratungen zum Abschluss von Versicherungsverträgen können nicht angeboten. Hierfür stehen Ihnen die Versicherungsgesellschaften, deren Vertreter, Makler oder Versicherungsberater zur Verfügung.