Welche Fristen in der privaten Unfallversicherung beachten?

Versicherte müssen in der privaten Unfallversicherung mehrere Fristen beachten. Werden Fristen in der Unfallversicherung versäumt, kann der Versicherer leistungsfrei werden. Daher sollten Fristen in der privaten Unfallversicherung von Versicherten sehr genau beachtete werden.

Wenn  eine Frist in der Unfallversicherung zu verstreichen droht oder Sie hierüber unsicher sind, sollten Sie die Hilfe eines Rechtsanwalt für private Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Ich biete Ihnen immer eine kostenlose erste Einschätzung an.

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1. Meldung des Unfalls

Sie müssen den Unfall unverzüglich dem Versicherer melden. Unverzüglich bedeutet nach der gesetzlichen Definition „ohne schuldhaftes Zögern“. Die Meldung muss insoweit so schnell wie möglich erfolgen. Ihre Meldung muss so umfangreich sein, dass sich der Versicherer ein erstes Bild von dem Unfall machen kann. Die meisten Versicherer bieten hierfür auf Ihrer Webseite ein Schadensformular an.

2. Eintritt der Invalidität

Die Invalidität muss innerhalb einer bestimmten Frist in der Unfallversicherung eingetreten sein. Nach den neueren Versicherungsbedingungen gilt ein Zeitraum von 15 Monaten. Allerdings gibt es auch Verträge, bei denen eine Frist von 12 Monaten vereinbart wurde. Prüfen Sie deshalb bitte Ihren Vertrag oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach.

3. Ärztliche Feststellung der Invalidität

Die Invalidität muss schriftlich durch einen Arzt festgestellt werden. Neuere Versicherungsbedingungen sehen eine Frist in der Unfallversicherung von 15 Monaten vor. Es bestehen aber auch ältere Verträge, in denen andere Fristen bestehen.

Achtung! Die Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität hat eine hohe praktische Bedeutung in der Tätigkeit als Rechtsanwalt für Unfallversicherung. Wird diese Frist in der privaten Unfallversicherung versäumt, muss der Versicherer nicht zahlen. Demzufolge sollte Sie bei Zweifeln über die Einhaltung einer Frist oder bei drohendem Fristablauf einen Anwalt kontaktieren.

4. Geltendmachung der Ansprüche

Sie müssen die Invalidität innerhalb einer bestimmten Frist in der privaten Unfallversicherung bei Ihrem Versicherer geltend machen. In der Regel sind 15 Monate in den Versicherungsbedingungen vereinbart. Teilweise sind gleichwohl auch längere Fristen in einigen Verträgen vorgesehen. Die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der privaten Unfallversicherung müssen Sie allein vornehmen. Insbesondere übernimmt dies nicht Ihr Arzt oder Ihr Arbeitgeber.

5. Was tun, wenn eine Frist abzulaufen droht oder versäumt wurde?

Sie sind für die Einhaltung der Fristen in der Unfallversicherung selbst verantwortlich. Bitte überprüfen Sie daher die konkreten Fristen immer in Ihrem Vertrag und den Versicherungsbedingungen. Insbesondere verlassen Sie sich bitte nicht auf allgemeine Tipps und Hinweise im Internet.

In der Praxis ist die Frist zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung am problematischsten. Über deren Inhalt besteht oft Streit und Versicherer versuchen nicht zu zahlen. Sollte diese oder eine andere Frist abzulaufen drohen, kontaktieren Sie bitte frühzeitig einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

6. Zusammenfassung

Falls Sie einen Unfall erlitten haben, versäumen Sie nicht die wichtigen Fristen in Ihrer privaten Unfallversicherung. Halten Sie sich an am Besten an folgende Anleitung:

    1. Meldung des Unfalls: unverzüglich
    2. Eintritt der Invalidität: 15 Monate (teilweise kürzer oder länger)
    3. Ärztliche Feststellung der Invalidität: 15 Monate (teilweise kürzer oder länger)
    4. Geltendmachung beim Versicherer: 15 Monate (teilweise kürzer oder länger)