Es ist eine häufige Frage: Muss ich zu meiner Berufsunfähigkeitsversicherung gleich eine Rechtsschutzversicherung abschließen? Wer im Internet sucht, wird hierzu einige widersprüchliche und verwirrende Angaben finden. Dieser Beitrag bemüht sich um Aufklärung.
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BU-Versicherungen sind teuer!
Zunächst sollte man sich Gedanken machen, um wieviel Geld der Versicherungsnehmer und der Versicherer ringen. Eine (vereinfachte) Beispielsrechnung:
Sie vereinbaren eine BU-Rente von 2.500 € bei 200 € Beitrag, welche bis zum 65. Lebensjahr zahlt. Sie erleiden mit 45 Jahren einen schweren Verkehrsunfall. Im Anschluss verarbeiten Sie das Unfallgeschehen nicht und leiden dauerhaft an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) mit schlechter Prognose. Da Sie in Ihrem Beruf als Außendienstmitarbeiter (lange Autofahrten) nicht mehr arbeiten könne, beantragen Sie die BU-Rente.
Jetzt müssen Sie sich die Überlegungen auf Seiten der Versicherung vorstellen: Die finanzielle Gesamtbelastung (Rente + Beitragsfreistellung) könnte den Versicherer bis zum Ablauf des Vertrags 648.000 € kosten. Daneben weiß man, das BU aufgrund PTBS relativ schwer nachzuweisen ist und verfügt über statistische Auswertungen, nach denen einerseits Störungen gut ausheilen und andererseits Erkrankte nach einem zermürbenden Antragsprozess aufgeben. Was würden Sie tun? Sie würden sicher auch jede Möglichkeit ausschöpfen, um nicht zahlen zu müssen.
Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Teure Versicherungen führen zu teuren Rechtsstreitigkeiten
Wenn Sie mit dem Berufsunfähigkeitsversicherer in einen Rechtsstreit geraten, geht es also um viel Geld. Sie müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer die rückständigen sowie die zukünftigen Leistungen einklagen. Letztere sind bei der Berechnung des Streitwerts auf 3,5 Jahresrenten gedeckelt. Trotzdem kommen in der Regel sechsstellige Summen zusammen und es entstehen entsprechend hohe Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren. In der Regel müssen Sie mit einem Kostenrisiko zwischen 10.000 € und 30.000 € rechnen, sofern Sie den Rechtsstreit verlieren, was leider nie ausgeschlossen werden.
Mit diesem Wissen können Sie sich die Eingangsfrage nochmals stellen:
Brauche ich eine Rechtschutzversicherung zu meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein, wenn Sie die zuvor genannte Summe für einen Rechtsstreit immer verfügbar halten. Sofern Sie nicht über entsprechendes Vermögen verfügen, ist eine Rechtsschutzversicherung zur BU-Versicherung geradezu ein Muss. Es bestehen unglaublich viele Möglichkeiten, Ihren Anspruch auf die Rente zu Fall zu bringen und Sie in ein Gerichtsverfahren zu drängen. Und auch wenn die Erfolgsaussichten bei BU-Streitigkeiten gut sind, besteht immer ein Restrisiko.
Rechtsanwalt Stephan Schneider: Die Aussagen einzelner Versicherungsberater und -makler im Netz empfinde ich als hochgradig fahrlässig. Auf einigen Seiten wird tatsächlich suggeriert, es gäbe kaum Fälle, in denen sich rechtliche Probleme stellten. Hierzu gehöre etwa die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, und daran wäre der Versicherungsnehmer ohnehin selbst schuld. Wer solche Aussagen trifft, hat von der Berufsunfähigkeitsversicherung wohl wenig Ahnung.
Rechtsschutzversicherung vor Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, sollten Sie darauf achten, dass Streitigkeiten mit Versicherungen mit abgedeckt sind. In der Regel ist dies unproblematisch, wenn Sie den Baustein „Privatrechtsschutz“ wählen, da hier ein Vertragsrechtsschutz enthalten ist, der regelmäßig Versicherungsverträge mit umfasst. Gelegentlich gibt es Probleme mit gewerblichen Rechtsschutzversicherungen, die den privaten Bereich mit abdecken. Hier sollten Sie sich aber ohnehin von einem kompetenten Versicherungsmakler beraten lassen.
Zu großen Diskussionen hat in den letzten Jahren der Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles geführt. Dieser ist grundsätzlich bei einem behaupteten Rechtsverstoß gegeben, welcher vorlag, wenn der BU-Versicherer abgelehnt hatte. Sie konnten also noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, nachdem Sie bereits einen Antrag auf die BU-Rente gestellt hatten, wenn Sie eine Ablehnung befürchteten.
Hierauf haben die Versicherer mittlerweile reagiert und neue Allgemeine Rechtsschutzbedingungen eingeführt (ARB 2020 / 2021). Diese enthalten eine Regelung, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn vor Versicherungsbeginn (also vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit) ein Antrag auf eine Versicherungsleistung gestellt wurde.
Merke! Rechtsschutzversicherungen müssen immer vor einem Antrag auf die BU-Leistung abgeschlossen werden (Wartezeit beachten). Besser ist es, Sie verfügen ohnehin als BU-Versicherten auch über eine RSV. Im Zweifel lassen Sie sich von einem Versicherungsmakler beraten.
Welche Probleme gibt es mit Rechtsschutzversicherern bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Es gibt einige Probleme in der Leistungsbearbeitung und handfeste rechtliche Probleme. Erstere sind nervig, zweitere können sehr schwierig werden. Zunächst die nervigen Probleme:
Rechtsschutzversicherung empfiehlt Anwalt oder will selbst beraten
Sie dürfen es – tatsächlich. Einige Rechtsschutzversicherungen empfehlen ihren Kunden gleich einen Rechtsanwalt. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, den empfohlenen Anwalt zu kontaktieren. Allerdings sollten Sie sich fragen, ob Sie insbesondere bei Verfahren gegen eine Versicherung einen Anwalt konsultieren möchten, den ein anderer oder sogar dieselbe Versicherungsgruppe empfohlen hat.
Es gibt sogar, Rechtsschutzversicherer, die gleich eine Beratung bei der BU-Versicherung anbieten. Es entsteht hierbei der Eindruck, dass aufgrund der zu erwartenden Kosten gespart werden soll. Die Qualität und Unabhängigkeit einer solchen Beratung darf in Frage gestellt werden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, von Anfang an einen spezialisierten Rechtsanwalt für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu Rate zu ziehen.
Deckungszusage mit anwaltlicher Hilfe
Die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers ist die Voraussetzung dafür, dass der Versicherer die Kosten für Rechtsanwälte, Gericht und Sachverständige übernimmt. Eine Deckungsanfrage in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist kompliziert und wird fast immer nur über einen Rechtsanwalt möglich sein.
Die meisten Anwälte bieten die Einholung einer Deckungszusage als kostenfreien Service für Ihre Mandanten im Rahmen des eigentlichen Rechtsstreits an. Lediglich, wenn der Mandant nach erfolgter Deckungszusage die Angelegenheit nicht weiterverfolgen will, kann es notwendig sein, sich über die Kosten zu einigen.
Frist für die Deckungszusage
Auch der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, unverzüglich zu entscheiden, ob er die Deckung gewährt oder ablehnt Die Rechtsprechung gesteht dem Versicherer hierfür eine Frist von drei Wochen zu. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Leistungsentscheidung, gerät der Versicherer in Verzug und kann sich schadensersatzpflichtig machen.
Überflüssige Fragen
Die schwarzen Schafe unter den Rechtsschutzversicherern versuchen oftmals, den Versicherungsnehmer mit überflüssigen und unzulässigen Fragen hinzuhalten. Auch durch derartige Fragen gerät der Rechtsschutzversicherer in Verzug!
Wer sind die schwarzen Schafe unter den Rechtsschutzversicherern? Leider können wir keine „Black List” veröffentlichen. Aber es gibt tatsächlich Rechtsschutzversicherer, die nach Erfahrung der Kanzlei vorsätzlich rechtswidrig handeln. Diese Versicherer sind eigentlich ein Fall für die Aufsichtsbehörde, die aber in Deutschland leider eher als zahnloser Tiger auftritt. Wenn ein Rechtsschutzversicherer mit ständig neuen Fragen kommt, sollten Kunden misstrauisch werden und sich an einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt wenden.
Wenn Sie die schwarzen Schafe ausfindig machen wollen, lohnt ein Blick in die Beschwerdestatistik der BaFin. Rechnen Sie sich einfach aus, welcher Versicherer die meisten Beschwerden in Bezug zum Bestand an Verträgen hat. Wir haben es getan und die Statistik scheint im Wesentlich die Realität abzubilden.
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?
Viele Mandanten sind frustriert, wenn sie jahrelang in eine Rechtsschutzversicherung einzahlen und im Streitfall der Versicherer nicht zahlt. Einen Einblick in das Konfliktpotential gibt die Beschwerdestatistik des Versicherungsombudsmanns. Der Ombudsmann fungiert als Schlichtungsstelle zwischen Verbraucher und Versicherung. Ist ein Kunde mit der Entscheidung seines Rechtsschutzversicherer nicht einverstanden, kann er sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Im Jahr 2016 sind 3.800 zulässige Beschwerden über die Rechtsschutzversicherung allgemein verzeichnet. Damit ist die Rechtsschutzversicherung die Versicherung, über die sich Verbraucher am meisten beschwerten.
Rechtsgebiet ist nicht versichert
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind eigentlich nur Versicherungsverträge problematisch, in denen sowohl der private als auch der gewerbliche Bereich versichert sind. Ein anderer weit verbreitet Fall sind Verträge, in denen lediglich Verkehrsrechtsschutz besteht.
Wartezeit: Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Der Versicherungsnehmer zahlt während dieser Zeit bereits die Prämie, verfügt aber noch nicht über den Versicherungsschutz. Die Versicherer wollen durch die Wartezeit Zweckabschlüsse verhindern, also Verträge, die nur deshalb abgeschlossen werden, weil ein Rechtsstreit unmittelbar bevorsteht.
Rechtsschutzversicherung zahlt nicht: Vorvertraglichkeit
Der Einwand wegen Vorvertraglich ist an sich im Hinblick auf die Berufsunfähigkeitsversicherung der einzig bedeutsame. Der Rechtsschutzversicherer zahlt nicht, weil der Rechtsschutzfall nicht in die versicherte Zeit fällt, sondern bereits vor Abschluss des Versicherungsfalls eingetreten ist. Über die neueren ARB 2020/2021 wurde bereits geschrieben.
Rechtsschutzversicherer haben früher auch behauptet, der Rechtsschutzfall wäre nicht die Ablehnung der BU-Rente, sondern der Abschluss des Vertrages mit der angeblichen Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen. Dies ist jedoch nicht korrekt. Der BGH (Urteilvom 25.02.2015, Az.: IV ZR 214/14) hat entscheiden, dass allein der Tatsachenvortrag des Versicherungsnehmers entscheidend ist, mit dem er den Rechtsverstoß des Gegners begründet. Als frühestmöglicher Zeitpunkt kommt hierbei das dem Anspruchsgegner vorgeworfene pflichtwidrige Verhalten in Betracht. Dieses pflichtwidrige Verhalten besteht hier also in der Ablehnung der Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Rechtsschutzversicherung zahlt nicht wegen „Mutwilligkeit“ oder „fehlenden Erfolgsaussichten“
In der Kanzlei ist genau ein Versicherer bekannt, der versucht hat, wegen angeblicher „Mutwilligkeit“ oder “fehlende Erfolgsaussichten” die anwaltliche Geltendmachung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung abzulehnen (Lesen Sie die Statistik der BaFin.)
Die Voraussetzungen des Einwands orientieren sich in etwa an denen der Prozesskostenhilfe. Eigentlich ist eine solche Ablehnung kaum möglich. Die Hürde liegen hier für den Versicherer sehr hoch. Mangelnde Erfolgsaussichten könnten lediglich dann vorliegen, wenn das Ziel des Versicherten absolut nicht mehr vertretbar wäre. Diesen Umstand muss allerdings der Versicherer darlegen. Die Berufsunfähigkeit ist ausschließlich durch ein medizinisches Sachverständigengutachten zu beweisen. Jedes Gericht muss ein solches einholen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen dargelegt werden. Eine Ablehnung wäre daher ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Diese Möglichkeit bleibt also auch dem Rechtsschutzversicherer verwehrt.
Tipp! Den Einwand “mangelnder Erfolgsaussichten” des Rechtsschutzversicherers beim Streit mit der BU-Versicherung sollten Sie niemals hinnehmen. Sie müssen sich vor Augen halten, dass der Rechtsschutzversicherer hier quasi die Rolle eines Gerichts einnehmen möchte. Insofern Sie einen schlüssigen Sachverhalt vorweisen können, bleibt die Wertung von teilweise schwierigen Tat- und Rechtsfragen selbstverständlich einem Gericht vorbehalten und nicht dem Rechtsschutzversicherer.
„Mutwilligkeit“ soll vorliegen, wenn die voraussichtlichen Kosten des Rechtsstreits in grobem Missverhältnis zum angestrebten Erfolg des Versicherten stehen. Denkbar wäre dies bei geringeren Bußgeldern wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Aber auch hier hat die Rechtsprechung bereits entschieden, dass die Mutwilligkeit nicht allein aus dem Verhältnis der verhängten Geldbuße und den zu erwartenden Kosten der Rechtsverfolgung hergeleitet werden darf (AG Stuttgart, Urteil vom 23. Januar 2003, 13 C 4703/02). Probleme im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sind hier nicht bekannt.
Kostenlose Erstberatung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Kanzlei bietet Versicherungsnehmern in der Berufsunfähigkeitsversicherung immer eine kostenlose Erstberatung an. Hierbei Werden Fragen um eine mögliche Rechtsschutzversicherer immer mit angesprochen. Gern können Sie auch anrufen, wenn Sie erst planen, einen Antrag zu stellen. Am schnellsten geht es, wenn Sie anrufen oder das Kontaktformular ausfüllen.