Rechtsschutzversicherung zahlt nicht? Die Tipps der Experten.

Rechtsstreitigkeiten können teuer werden. Um im Streitfall entsprechend abgesichert zu sein, schließen viele Verbraucher und Unternehmen eine Rechtsschutzversicherung ab. Nicht selten sträuben sich Versicherer im Rechtsschutzfall die Kosten zu übernehmen oder Versicherer verlangen einmal gezahlte Kosten zurück. Worauf ist zu achten, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt?

Bitte beachten Sie, dass Mandate in der Rechtsschutzversicherung nur von anwaltlich noch nicht vertretenen Personen oder direkt über einen anderen Rechtsanwalt angenommen werden. Eine kostenlose Ersteinschätzung kann leider nicht erfolgen. In der Regel ist eine Übernahem erst ab einem Streitwert von 5000 € oder über Honorarvereinbarung möglich.

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Der Bund der Versicherten zählt die Rechtsschutzversicherung „zu den weniger wichtigen Versicherungen“[1]. Die Aussage kann aus Sicht eines Versicherungsrechtlers so nicht stehen bleiben. Wer beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Private Krankenversicherung abgeschlossen hat, sollte auch über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Die Streitigkeiten mit den Versicherern haben zugenommen. Immer öfter werden in der Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten Krankenversicherung Leistungen unrechtmäßig abgelehnt. In der privaten Unfallversicherung werden Leistungen oft gekürzt. Aber auch im Arbeitsrecht können Prozesse teuer werden, da im Arbeitsgerichtsprozess jede Partei grundsätzlich ihre Kosten in der ersten Instanz selbst zu tragen hat.

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung trägt sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Kosten. Im Fall eines Gerichtsverfahrens trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihren Rechtsanwalt und die Gerichtskosten sowie eventuelle Kosten für das Gutachten eines vom Gericht bestellten Sachverständigen. Auch wenn Sie vor Gericht unterliegen sollten, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Gegenseite.

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?

In bestimmten Situationen zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung nicht. In machen Verträgen ist beispielsweise die Erstberatung durch einen Rechtsanwalt nicht versichert. Von Bedeutung kann auch sein, dass die Rechtsschutzversicherung die bloße Ermittlung des Sachverhalts durch einen Rechtsanwalt regelmäßig nicht bezahlt. Dieser Umstand kann in Arzthaftungssachen (ärztliche Behandlungsfehler) oder auch bei Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung von Bedeutung sein. In diesen Fällen müssen oft umfangreiche Unterlagen von Ärzten, Versicherern oder Krankenkassen beschafft werden.

Welche Rechtsbereiche sind versichert?

Rechtsschutzversicherungen funktionieren nach dem Baukastenprinzip. Üblich sind vor allem die Bereiche Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz sowie Haus- und Wohnungsrechtsschutz. Daneben können auch Strafrechtsschutz oder Vermieterrechtsschutz vereinbart werden.

Besonders achtsam sollten Selbstständige und Unternehmen sein. Im Gewerberechtsschutz sind oftmals einzelne Bereiche ausgenommen. So kann der Schadensersatzrechtsschutz, der in der Privatrechtsschutz immer mitversichert ist, für den Unternehmer in bestimmten Konstellationen ausgeschlossen sein. Lassen Sie sich als Selbstständiger daher beim Abschluss der Versicherung immer ausführlich durch einen Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler beraten.

Rechtsschutzversicherung und Versicherungsrecht

Viele Mandanten fragen an, ob den ein Rechtsstreit gegen einen Versicherer oder bei einem ärztlichen Behandlungsfehler mitversichert ist. Die Antwort ist fast immer: ja! Es handelt sich im Versicherungsrecht um einen Bereich des Vertragsrechtsschutzes, was wiederum in den meisten Bedingungen ein Teil des Privatrechtsschutzes ist.

Ihr Versicherer zahlt nicht? Wir bieten Ihnen immer eine kostenlose Ersteinschätzung von einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt an. Diese schließt eine Prüfung Ihrer Rechtsschutzversicherung mit ein.

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Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten?

Die Rechtsschutzversicherung zahlt, wenn der Rechtsschutzfall eingetreten ist. Etwas vereinfacht gesagt, liegt der Rechtsschutzfall vor, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Dritter einen Rechtsverstoß begangen hat oder begangen haben soll.

Rechtsschutzfall unverzüglich melden

Sie sind nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) verpflichtet, den Eintritt des Rechtsschutzfalls unverzüglich dem Versicherer zu melden. Die Meldung kann telefonisch, über ein Online-Formular oder schriftlich erfolgen.

Auch Ihr Rechtsanwalt kann die Meldung für Sie übernehmen. Die meisten Rechtsanwälte berechnen hierfür kein gesondertes Honorar.

Rechtsschutzversicherung empfiehlt Anwalt

Einige Rechtsschutzversicherungen empfehlen ihren Kunden gleich einen Rechtsanwalt. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, den empfohlenen Anwalt zu kontaktieren. Allerdings sollten Sie sich fragen, ob Sie insbesondere bei Verfahren gegen eine Versicherung einen Anwalt konsultieren möchten, den ein anderer oder sogar dieselbe Versicherungsgruppe empfohlen hat.

Deckungszusage einholen

Die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers ist die Voraussetzung dafür, dass der Versicherer die Kosten für Rechtsanwälte, Gericht und Sachverständige übernimmt. Werden Sie ohne Deckungszusage tätig, bleiben Sie möglicherweise auf Ihren Kosten sitzen!

Anwaltliche Hilfe

In einfach gelagerten Fällen können Sie eine Deckungszusage allein einholen. Hierzu sind sicherlich Kündigungsschutzklagen oder Verkehrsunfälle zu zählen. In kompliziert gelagerten Fällen sollten Sie die Deckungszusage durch Ihren Rechtsanwalt einholen lassen. Vor allem in der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung und der privaten Krankenversicherung sind teilweise sehr spezielle Darlegungen erforderlich, um mit der Deckungsanfrage erfolgreich zu sein. Auch in komplizierten Arzthaftungssachen sind nicht selten umfassendere Darlegungen erforderlich. Die meisten Anwälte bieten die Einholung einer Deckungszusage als kostenfreien Service für Ihre Mandanten im Rahmen des eigentlichen Rechtsstreits an. Lediglich, wenn der Mandant nach erfolgter Deckungszusage die Angelegenheit nicht weiterverfolgen will, kann es notwendig sein, sich über die Kosten zu einigen.

Frist für die Deckungszusage

Auch der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, unverzüglich zu entscheiden, ob er die Deckung gewährt oder ablehnt Die Rechtsprechung gesteht dem Versicherer hierfür eine Frist von drei Wochen zu. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Leistungsentscheidung, gerät der Versicherer in Verzug und kann sich schadensersatzpflichtig machen.

Überflüssige Fragen

Die schwarzen Schafe unter den Rechtsschutzversicherern versuchen oftmals, den Versicherungsnehmer mit überflüssigen und unzulässigen Fragen hinzuhalten. Auch durch derartige Fragen gerät der Rechtsschutzversicherer in Verzug!

Wer sind die schwarzen Schafe unter den Rechtsschutzversicherern? Leider können wir keine „Black List”veröffentlichen. Aber es gibt tatsächlich Rechtsschutzversicherer, die nach Erfahrung der Kanzlei vorsätzlich rechtswidrig handeln. Diese Versicherer sind eigentlich ein Fall für die Aufsichtsbehörde, die aber in Deutschland leider eher als zahnloser Tiger auftritt. Wenn ein Rechtsschutzversicherer mit ständig neuen Fragen kommt, sollten Kunden misstrauisch werden und sich an einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt wenden. 

Deckungszusage für jeden Verfahrensschritt

Es genügt regelmäßig nicht, nur einmal eine Deckungszusage einzuholen. Die Versicherer erteilen immer nur Deckung für den jeweiligen Verfahrensschritt (außergerichtlich, 1. Instanz, 2. Instanz usw.) Für jeden neuen Verfahrensschritt muss der Versicherte oder sein Rechtsanwalt erneut beim Rechtsschutzversicherer anfragen. Auch bei außergerichtlichen Einigungen oder gerichtlichen Vergleichen muss beim Versicherer wegen einerDeckung angefragt werden.

Wichtig! Rechtsschutzversicherung zahlt nicht trotz Deckungszusage? Eine Deckungszusage kann nicht widerrufen werden. Die Erklärung des Versicherers über die Deckung stellt ein sogenanntes deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar. Der Versicherer kann nach Erteilung der Deckungszusage keine Einwände mehr vorbringen, die er auch vorher hätte erheben können. Einschränkungen bestehen, wenn Sie wichtige Informationen an den Versicherer nicht weitergegeben oder den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung trotz Deckungszusage nicht zahlen, empfiehlt es sich die Beratung durch einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Rechtsschutzversicherung zahlt nicht – die wichtigsten Gründe

Viele Mandanten sind frustriert, wenn sie jahrelang in eine Rechtsschutzversicherung einzahlen und im Streitfall der Versicherer nicht zahlt. Einen Einblick in das Konfliktpotential gibt die Beschwerdestatistik des Versicherungsombudsmanns. Der Ombudsmann fungiert als Schlichtungsstelle zwischen Verbraucher und Versicherung. Ist ein Kunde mit der Entscheidung seines Rechtsschutzversicherer nicht einverstanden, kann er sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Im Jahr 2016 sind 3.800 zulässige Beschwerden über die Rechtsschutzversicherung allgemein verzeichnet. Damit ist die Rechtsschutzversicherung die Versicherung, über die sich Verbraucher am meisten beschwerten.

Rechtsgebiet ist nicht versichert

Versicherer wenden gern ein, eine Angelegenheit wäre nach den vereinbarten ARB nicht mitversichert. Besonders problematisch zeigen sich Versicherungsverträge, in denen sowohl der private als auch der gewerbliche Bereich versichert sind. So berichtet das Magazin „Finanztest“ der Stiftung Warentest über einen Fall, in dem ein Unternehmer über eine Rechtsschutzversicherung für den privaten Lebensbereich verfügte. Seine Wohnung und der Firmensitz befanden sich im selben Haus. Über seine Firma beglich der Unternehmer auch die private Telefonrechnung. Als der Unternehmer für seinen Privatanschluss eine Rechnung von 1900 € erhielt, wollte er dagegen vorgehen und bat um Deckung bei seiner Rechtsschutzversicherung.

Der Versicherer lehnte die Deckung ab und begründete dies damit, dass der Telefonanschluss zum Betrieb gehöre und nicht von Privat-Rechtsschutz umfasst sei. Der Unternehmer wandte sich an den Ombudsmann, welcher zu dessen Gunsten entschied. Die Telefonrechnung war durch Telefonate des Sohnes zustande gekommen und fiel eindeutig unter die Privat-Rechtsschutzversicherung.

Wartezeit: Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Der Versicherungsnehmer zahlt während dieser Zeit bereits die Prämie, verfügt aber noch nicht über den Versicherungsschutz. Die Versicherer wollen durch die Wartezeit Zweckabschlüsse verhindern, also Verträge, die nur deshalb abgeschlossen werden, weil ein Rechtsstreit unmittelbar bevorsteht.

Rechtsschutzversicherung zahlt nicht: Vorvertraglichkeit

Ein häufiger Einwand der Rechtsschutzversicherer ist die sogenannte Vorvertraglichkeit. Der Rechtsschutzversicherer zahlt nicht, weil der Rechtsschutzfall nicht in die versicherte Zeit fällt, sondern bereits vor Abschluss des Versicherungsfalls eingetreten ist. Wenn Sie beispielsweise im Januar ein neues Auto gekauft haben, im März eine Rechtsschutzversicherung abschließen und sich im August herausstellt, dass Ihr Auto Mängel aufweist, wird die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsstreit gegen den Händler oder Hersteller vermutlich nicht übernehmen.

Tipp! Nehmen Sie eine Ablehnung der Rechtsschutzversicherung wegen Vorvertraglich nicht einfach hin. Nicht selten sind Ablehnung mit dieser Begründung nicht gerechtfertigt. Im Versicherungsrecht besteht ein prägnantes Beispiel bei der Berufsunfähigkeit und privaten Krankenversicherung. Angenommen Sie beantragen Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeit und der Versicherer erklärt die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Ihre Rechtsschutzversicherung haben Sie erst nach Abschluss des Vertrages über die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Rechtsschutzversicherer behaupteten gern, der Rechtsschutzfall wäre nicht die Ablehnung der BU-Rente, sondern der Abschluss des Vertrages mit der angeblichen Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen. Dies ist jedoch nicht korrekt. Der BGH (Urteilvom 25.02.2015, Az.: IV ZR 214/14)   hat entscheiden, dass allein der Tatsachenvortrag des Versicherungsnehmers entscheidend ist, mit dem er den Rechtsverstoß des Gegners begründet. Als frühestmöglicher Zeitpunkt kommt hierbei das dem Anspruchsgegner vorgeworfene pflichtwidrige Verhalten in Betracht. Dieses pflichtwidrige Verhalten besteht hier also in der Ablehnung der Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ihre Rechtsschutzversicherung behauptet Vorvertraglichkeit? Wir bieten Ihnen immer eine kostenlose Ersteinschätzung von einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt an.

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Rechtsschutzversicherung zahlt nicht wegen „Mutwilligkeit“ oder „fehlenden Erfolgsaussichten“

Ein beliebter Grund für eine Ablehnung des Versicherungsschutzes sind angebliche „Mutwilligkeit“ oder “fehlende Erfolgsaussichten”. Die Hürde liegen hier für den Versicherer allerdings sehr hoch. Mangelnde Erfolgsaussichten könnten lediglich dann vorliegen, wenn das Ziel des Versicherten absolut nicht mehr vertretbar wäre. Diesen Umstand muss allerdings der Versicherer darlegen.

Tipp! Den Einwand “mangelnder Erfolgsaussichten” sollten Sie nicht einfach hinnehmen. Sie müssen sich vor Augen halten, dass der Rechtsschutzversicherer hier quasi die Rolle eines Gerichts einnehmen möchte. Insofern Sie einen schlüssigen Sachverhalt vorweisen können, bleibt die Wertung von teilweise schwierigen Tat- und Rechtsfragen selbstverständlich einem Gericht vorbehalten und nicht dem Rechtsschutzversicherer.

Im Versicherungsrecht werden fehlende Erfolgsaussichten oft bemüht, wenn die Unfallversicherung nicht zahlt und sich auf fehlende Kausalität, die Einwirkung von außen oder einen Mitwirkungsanteil behauptet. Eine solche Einschätzung kann der Rechtsschutzversicherer in der Regel aber nicht treffen, weil es hierfür eines medizinischen Sachverständigengutachtens bedarf. 

Bedeutsam wird dies ab und an im Medizinrecht bei ärztlichen Behandlungsfehlern. Die Rechtsprechung legt hier relativ niedrige Anforderungen an den Vortrag des Patienten an. Dieser verfügt regelmäßig nicht über medizinische Fachkenntnisse. Es genügt ein Vortrag, der lediglich die Vermutung für einen Behandlungsfehler des Arztes aufgrund der Folgen für den Patienten gestattet.

Insbesondere bei ärztlichen Behandlungsfehlern bieten wir Ihnen jederzeit eine kostenlosen Ersteinschätzung, auch in Hinblick auf Ihre Rechtsschutzversicherung an.

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„Mutwilligkeit“ soll vorliegen, wenn die voraussichtlichen Kosten des Rechtsstreits in grobem Missverhältnis zum angestrebten Erfolg des Versicherten stehen. Denkbar wäre dies bei geringeren Bußgeldern wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Aber auch hier hat die Rechtsprechung bereits entschieden, dass die Mutwilligkeit nicht allein aus dem Verhältnis der verhängten Geldbuße und den zu erwartenden Kosten der Rechtsverfolgung hergeleitet werden darf (AG Stuttgart, Urteil vom 23. Januar 2003, 13 C 4703/02).

Rechtsschutzversicherung zahlt nicht: Wann zum Anwalt?

Ich betreue meine Mandanten in Angelegenheiten des Versicherungsrechts und Medizinrechts selbstverständlich auch bei der Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

Will Ihre Rechtsschutzversicherung nicht zahlen, sollten Sie sich nicht auf die Einschätzung des Versicherers verlassen, sondern einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Gerade Ablehnungen wegen Vorvertraglichkeit, mangelnden Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit sind nicht selten ungerechtfertigt.

Wie in allen Fragen des Versicherungsrechts und Medizinrechts bieten wir Ihnen eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung an.

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Rechtsanwalt Stephan Schneider ist bundesweit auf den Gebieten des Versicherungsrechts und Medizinrechts tätig. Der Sitz der Kanzlei ist in Leipzig.

[1] https://www.bundderversicherten.de/files/merkblatt/58-r-nmg.pdf