Um die Leistungspflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung zu prüfen, beauftragen Versicherer regelmäßig einen medizinischen Gutachter / Sachverständigen. Auf Grundlage des Gutachtens fällen Versicherer ihre Entscheidung, ob sie den Leistungsfall in der Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung anerkennen.

Medizinische Gutachten im Versicherungsrecht

Die meisten Versicherer arbeiten regelmäßig mit Ärzten zusammen, die sich auf die Erstellung von medizinischen Gutachten für die Versicherungswirtschaft spezialisiert haben. Am häufigsten werden orthopädische Gutachter und psychiatrische Gutachter beauftragt.

Sie haben Zweifel an einem medizinischen Gutachten Ihres Versicherers? Wir helfen Ihnen und bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Jetzt zur kostenlosen Ersteinschätzung ►

Die Gutachteninstitute

Um die Versicherungswirtschaft hat sich mittlerweile eine regelrechte Gutachten-Industrie entwickelt. Häufig finden sich private Zusammenschlüsse von Fachärzten für Orthopädie oder Psychiatrie, die unter dem Begriff “Institut” firmieren. Natürlich handelt es sich herbei um keine echten öffentlichen Institute, die einem Forschungsauftrag nachgehen. Diese “Institute” sind meist rein private Einrichtungen, teilweise unter Privatanschriften der betreffenden Ärzte und sind eher weniger in der Forschung tätig. Hält man sich vor Augen, dass je Gutachten bis zu 2.000,00 € zu verdienen sind und einige “Institute” mehrere hundert Gutachten pro Jahr für Versicherungen anfertigen, stellt sich die Frage nach der Unabhängigkeit dieser Gutachter.

Was sollte der Versicherte tun?

Wenn Sie Ansprüche aus einer Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen wollen, müssen Sie sich in der Regel einer Begutachtung stellen. Hierzu sind Sie durch den Versicherungsvertrag verpflichtet.

Bereiten Sie sich gut auf den Termin beim Gutachter vor. Überlegen Sie sich vor dem Termin noch einmal genau, wie es zu dem Unfall gekommen ist oder warum Sie berufsunfähig sind. Beantworten Sie die Fragen des Gutachters immer wahrheitsgemäß. Erscheinen Ihnen Fragen oder Bemerkungen des Gutachters ungewöhnlich, erstellen Sie spätestens kurz nach der Begutachtung einen schriftlichen kurzen Bericht. Notieren Sie sich Fragen des Gutachters zum Unfallhergang, zur Berufsunfähigkeit oder Ihren Beschwerden. Unterschreiben Sie Ihren kurzen Bericht mit Datum und Ihrem Namen.

Wann zum Rechtsanwalt für Versicherungsrecht?

Die Unabhängigkeit einiger Gutachter erscheint zumindest fragwürdig. Aufgrund der enormen Bedeutung empfiehlt es sich eigentlich immer, ein Gutachten von einem im Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.

In jedem Fall sollten Sie einen spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen, wenn

im Falle der Berufsunfähigkeit

  • der Versicherer die Leistung verweigert,
  • weil angeblich gar keine Krankheit vorliegt (häufig bei psychischen Erkrankungen)
  • oder weil Sie angeblich zu über 50% Ihren Beruf noch ausüben können
  • oder weil der Versicherer Sie auf eine andere Tätigkeit verweist (abstrakte oder konkrete Verweisung),

in der Unfallversicherung

  • der Unfallversicherer nicht zahlt, weil der Unfall angeblich nicht die Ursache für die Invalidität ist,
  • der Versicherer die Leistung kürzt, weil angeblich Vorerkrankungen mitgewirkt haben,
  • Ihr Hausarzt, Orthopäde oder ein anderer Sie betreuender Arzt Ihnen mitteilt, dass der Invaliditätsgrad als zu niedrig angesetzt sein könnte.

Die Kanzlei ist auf Versicherungsrecht und Medizinrecht spezialisiert. Wir bieten daher eine kostenlose Ersteinschätzung auf den Gebieten der Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung.

 

Gutachten im Medizinrecht

Auch im Medizinrecht geht es meist nicht ohne medizinisches Sachverständigengutachten. Bei einem Behandlungsfehler werden Gutachten oft durch die Haftpflichtversicherer der Kliniken und Ärzte in Auftrag gegeben. Auch hier stellt sich das oben genannte Problem von Gutachtern, die ein Interesse haben, von den Versichern immer wieder beauftragt zu werden.

Aber auch die Gesetzlichen Krankenkassen beauftragen Gutachter, sofern sie Informationen über einen Behandlungsfehler erhalten. Diese Gutachten sind oftmals von einer höheren Objektivität gekennzeichnet.