Schadensersatz
Entsteht einer Person ein Schaden durch einen anderen, kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Die Pflicht zum Schadensersatz kann aus Vertrag oder aufgrund gesetzlicher Regelungen bestehen.
Typische Schäden entstehen u.a. am Eigentum, am Vermögen sowie an Körper und Gesundheit. Wurde der Schaden durch die Handlung eines anderen verursacht und trifft ihn ein Verschulden, kann ein Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz bestehen. In der Regel kann der Geschädigte Ersatz in Geld verlangen. Bei immateriellen Schäden wird der Schadensersatz als Schmerzensgeld bezeichnet.
Rechtsanwalt für Schadensersatz
Die Kanzlei berät und vertritt in allen Fragen des Schadensersatzrechts. Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Schneider ist Ansprechpartner für Schadensersatzansprüche aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler, beim Erwerb von Immobilien, als Folge von Unfällen sowie aus allen anderen Pflichtverletzungen aus Verträgen und aufgrund unerlaubter Handlungen.
Schadensersatz wegen Vertragsverletzung
Der wichtigste Grundsatz im Vertragsrecht ist das Prinzip „pacta sunt servanda“. Verträge und darin enthaltene Regelungen sind danach zwingend einzuhalten. Eine Partei kann ihre Verpflichtungen aus einem Vertrag durch Nichtleistung oder Schlechtleistung verletzen. Der anderen Partei können dann Gewährleistungsrecht und unter anderem ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. Das Verschulden wird nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu Lasten der Partei, welche die Pflichtverletzung begangen hat, vermutet. Die Partei kann diese Vermutung jedoch widerlegen.
Das BGB unterscheidet unter anderem zwischen Schadensersatz statt und Schadensersatz neben der Leistung. Unterscheidungsmerkmal ist das Interesse des Gläubigers. Richtet sich das Interesse auf der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages, spricht man vom Schadensersatz statt der Leistung. Betrifft der Schaden andere Rechtsgüter, wird dies als Schadensersatz neben der Leistung bezeichnet.
Gesetzliche Schadensersatzansprüche
Der wichtigste Fall von Ansprüchen auf Schadensersatz aus Gesetz ist das Deliktsrecht. Insbesondere § 823 Abs. 1 BGB schützt das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum und sonstige Rechte. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass reine Vermögensschäden nicht durch § 823 BGB erfasst werden. Eine Schadensersatzpflicht trifft nach § 823 Abs. 2 BGB zudem denjenigen, welcher gegen ein Gesetz verstößt, dass den Schutz eines anderen bezweckt.
Vermögensschäden können zudem nach § 826 BGB ersatzfähig sein, insofern die Schädigung sittenwidrig und vorsätzlich erfolgte.
Weitere wichtige Anspruchsgrundlagen für Schadensersatz finden sich im Produkthaftungsgesetz und im Straßenverkehrsgesetz.
Welche Schäden werden ersetzt?
Besteht der Anspruch auf Schadensersatz dem Grunde nach, muss geprüft werden, welche Schäden in welcher Höhe ersetzt werden.
Wichtige Schadenspositionen sind:
- Sachschaden
- Schmerzensgeld
- Pflegeschaden
- Mehrbedingte Aufwendungen
- Verdienstausfall
- Nutzungsausfall
- Schadensersatz wegen Nichterfüllung
- Verzugsschaden, Zinsen
- Rechtsanwaltskosten
Rechtsanwalt in Leipzig
Rechtsanwalt Schneider aus Leipzig berät und vertritt bundesweit in allen Fragen des Schadensersatzes. Der regionale Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei liegt in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Berlin.