Die meisten Verträge für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten eine Klausel über eine konkrete und abstrakte Verweisung. Der Versicherer ist berechtigt, den Versicherten auf eine andere Tätigkeit zu verweisen. Wenn Ihr Versicherer aufgrund einer Verweisungsklausel auf eine andere Tätigkeit verweist, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung kontaktieren. Die Verweisungen werden von den Versicherern oftmals „großzügig“ und nicht selten rechtswidrig gehandhabt.

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Vergleichbare andere Tätigkeit

Die neue oder ausgeübte Tätigkeit muss der bisherigen Ausbildung und Erfahrung des Versicherten entsprechen. Die Vergleichstätigkeit kommt dann in Frage, wenn sie keine höheren aber auch keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert. Daneben muss die maßgebende Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entsprechen. Beispielsweise darf somit ein Chefarzt nicht auf eine Tätigkeit als Krankenpfleger verwiesen werden.

 

Abstrakte Verweisung

Bei einer abstrakten Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht darauf an, ob der Versicherte die Tätigkeit wirklich ausübt.

Versicherer muss entsprechende Tätigkeiten aufzeigen

Der Versicherer kann und muss alle Tätigkeiten aufzeigen, die Anforderungen an eine Verweisungstätigkeit genügen. Diese abstrakte Verweisung ist für den Versicherung sehr schwierig darzulegen. Neue Verträge verzichten daher in der Regel auf eine abstrakte Verweisbarkeit. Eine Verweisung kommt nur in Betracht, wenn der Versicherte eine vergleichbare Tätigkeit auch wirklich ausübt.

 

Konkrete Verweisung

Konkrete Verweisungsklauseln sind mittlerweile Standard in den meisten Verträgen für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Klauseln enthalten oft Schlupflöcher für den Versicherer, um nicht zu zahlen.

Konkretes Ausüben einer Tätigkeit

Die Verweisbarkeit kommt zum Tragen, wenn der Versicherte nach Eintritt der Berufsunfähigkeit eine Tätigkeit ausübt. Die Tätigkeit muss nach Ausbildung und Erfahrung, bisheriger Lebensstellung sowie Wertschätzung dem zuvor ausgeübten Beruf vergleichbar sein.

Beweislast beim Versicherungsnehmer

Die Schwierigkeit bei der konkreten Verweisbarkeit ist, dann nun der Versicherungsnehmer darlegen und beweisen muss, dass diese Merkmale nicht erfüllt sind.

 

Bundesweit tätig in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit meinem Kanzleistandort in Leipzig bin ich bundesweit als Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung tätig. Ich habe mich im Versicherungsrecht und Medizinrecht spezialisiert und bearbeitete jeden Fall persönlich.