Die Rechtsanwaltskanzlei Stephan Schneider ist spezialisiert auf das Versicherungsrecht und Medizinrecht. Die Kanzlei engagiert sich dabei für die Interessen von Versicherten und Patienten. Rechtsanwalt Schneider vertritt keine Versicherungen und Kliniken.

 

Konsequente Spezialisierung im Versicherungsrecht und Medizinrecht

Aufgrund der Fokussierung und Spezialisierung auf die Bereiche Versicherungsrecht und Medizinrecht ist eine effiziente und kompetente Beratung von Versicherten und Patienten sichergestellt. Niedergelassenen oder angestellten Ärzten sowie Apothekern und Leistungserbringung im Gesundheitswesen wird eine unabhängige und diskrete Beratung im Medizinrecht garantiert. Die strikte Spezialisierung ermöglicht es auch, Mandanten eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung des Falles zu geben.

 

Versicherungsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei vertritt im Versicherungsrecht ausschließlich Versicherungsnehmer oder versicherte Personen. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, vertritt Rechtsanwalt Stephan Schneider keine Versicherungsunternehmen. Ein Schwerpunkt liegt im Bereich der Personenversicherung. Um erfolgreich in den Bereichen der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung, der Privaten Krankenversicherung und bei KFZ-Unfällen mit Personenschäden beraten und vertreten zu können, muss ein Anwalt ein stabiles medizinischen Wissen aufweisen können. Der Schnittpunkt der Rechtsanwaltskanzlei zwischen Versicherungsrecht und Medizinrecht kommt daher den Mandanten besonders zu Gute.

Rechtsanwalt Schneider vertritt ausschließlich Versicherungsnehmer und keine Versicherungsgesellschaften.

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Medizinrecht

Das Medizinrecht ist ein Querschnittsgebiet und befasst sich mit allen Rechtsfragen, die das Gesundheitswesen betreffen. Die Rechtsanwaltskanzlei ist schwerpunktmäßig bei Klagen wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern (“Kunstfehlern”) und im Bereich der Privaten Krankenversicherung tätig. Daneben ist Rechtsanwalt Stephan Schneider als Strafverteidiger tätig, sofern die Mandate einen medizin- oder versicherungsrechtlichen Bezug aufweisen.

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Rechtsanwalt Schneider ist im Bereich des Arzthaftungsrechts auf Patientenseite (Patientenanwalt) tätig. Kliniken und Krankenhausträger vertritt die Kanzlei nicht. Daneben bietet Rechtsanwalt Schneider Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten und anderen Akteuren eine unabhängige Beratung in Fragen der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftung an.

Die Rechtsanwaltskanzlei Stephan Schneider berät und vertritt bundesweit in allen Fragen des Versicherungsrechts und Medizinrechts mit dem Schwerpunkt auf und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Privater Krankenversicherung und Arzthaftung. Der regionale Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei liegt in Sachsen (Leipzig, Dresden, Chemnitz), Sachsen-Anhalt (Halle, Magdeburg), Thüringen (Erfurt, Jena), Berlin und Brandenburg.