Anwalt für private Unfallversicherung

Wer eine private Unfallversicherung abschließt, vertraut darauf bei einem Unfall von der Versicherung schnell und unkompliziert die vereinbarte Leistung zu erhalten. Leider kann es hierbei böse Überraschungen geben. Wie viele andere Versicherungen ist auch die private Unfallversicherung ein komplexes Gebiet und bietet den Versicherern viel Spielraum Leistungen zu verweigern und zu kürzen.

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Leistungsfall – ein Unfall

Der Begriff des Unfalls mag einfach klingen, kann aber im Einzelfall zu erheblichen Problemen führen.

Eine Definition bieten § 178 Abs. 2 Satz 1 VVG: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet.

Die Prüfung des Unfallbegriffs erfolgt also anhand von vier Merkmalen:

  • Plötzliches Ereignis
  • Einwirkung von außen
  • Unfreiwilligkeit
  • dadurch Gesundheitsschädigung (Kausalität)

 

Fristen in der Unfallversicherung

Eine große Gefahr stellt für den Versicherten das Versäumen von wichtigen Fristen dar. Der Versicherer kann Zahlungen verweigern oder kürzen, wenn Fristen nicht eingehalten wurden. Zunächst muss der Versicherte einen Unfall unverzüglich dem Versicherer melden. Die Invalidität muss innerhalb einer bestimmten Frist eingetreten und von einem Arzt festgestellt worden sein. Schließlich muss der Versicherte die Invalidität innerhalb einer bestimmten Frist beim Versicherer geltend machen.

Weiter Informationen finden Sie in dem ausführlichen Beitrag zu Fristen in der Unfallversicherung.

Die Invaliditätsleistung

Die wichtigste Leistung stellt in der privaten Unfallversicherung die Invaliditätsleistung dar.

Invalidität

Die Invalidität der versicherten Person liegt bei einer unfallbedingten dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit auf Dauer vor. Der Grad der Invalidität richtet sich in den meisten Fällen nach einer sogenannten Gliedertaxe, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbart wird.

Feststellung der Invalidität durch einen Arzt

Die Invalidität muss zunächst durch einen Arzt festgestellt werden. Hier kommt eine wichtige Frist zum Tragen. Die ärztliche Feststellung der Invalidität muss durch einen Arzt innerhalb einer bestimmen Frist erfolgen. Meistens ist eine Frist von 15 Monaten vereinbart. Es bestehen aber je nach Vertrag auch andere Fristen. Wird diese Frist versäumt, muss der Versicherer nicht zahlen!

Geltendmachung der Invalidität

Eine zweite wichtige Frist besteht in der Geltendmachung der Invalidität. In den meisten Verträgen sind hier ebenfalls 15 Monate vereinbart. Der Versicherte muss gegenüber dem Versicherer seine Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung geltend machen. Auch hier wird der Versicherer leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer die Frist versäumt.

Gutachten über die Höhe der Invalidität

Der Versicherer kann nun einen Arzt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Der Versicherte muss sich dieser Untersuchung stellen, da der Versicherte ansonsten die Leistung verweigern kann. Auf Grundlage dieses Gutachtens berechnet der Versicherer schließlich die Invaliditätsleistung und zahlt den entsprechenden Betrag an den Versicherten aus.

Nicht selten gibt es zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern Streit über das Ergebnis des Gutachtens. Tatsächlich ist es so, dass nicht wenige Gutachten falsch sind. Die Gründe für ein fehlerhaftes Gutachten können verschieden sein. Selten liegt eine mangelnde fachliche Eignung des Arztes vor. Häufiger dagegen ist eine gewisse Oberflächlichkeit oder eine Pauschalisierung bei der Abfassung des Gutachtens zu beobachten. Es sind auch Ärzte oder Zusammenschlüsse von Ärzte in „Gutachterinstituten“ bekannt, die in Grenzfällen zu Gunsten des Versicherers entscheiden.

Ein beliebter Einwand von Versicherern sind beispielsweise die Mitwirkung von Vorerkrankungen. Hier soll es am Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfall und der eingetretenen Invalidität fehlen.

Bei Zweifeln an einem Gutachten sollten Sie einen auf Versicherungsrecht und Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen. Hier stellen sich oft schwierige juristische Fragen, die auch ein medizinisches Grundwissen verlangen.

 

Versicherer verweigert Zahlung – wie geht es weiter?

Wenn der Versicherer die Zahlung verweigert und Sie der Meinung sind, Anspruch auf eine (höhere) Zahlung aus Ihrer privaten Unfallversicherung zu haben, sollten Sie einen auf Versicherungsrecht und Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.

Die Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Nach kurzer Schilderung Ihres Falles per E-Mail führen wir gern ein Telefongespräch mit Ihnen und klären Sie über Erfolgsaussichten und Kosten auf.