Um die Leistungspflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung zu prüfen, beauftragen Versicherer regelmäßig einen medizinischen Gutachter / Sachverständigen. Auf Grundlage des Gutachtens fällen Versicherer ihre Entscheidung, ob sie den Leistungsfall in der Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung anerkennen.
Die meisten Versicherer arbeiten regelmäßig mit Ärzten zusammen, die sich auf die Erstellung von medizinischen Gutachten für die Versicherungswirtschaft spezialisiert haben. Am häufigsten werden orthopädische Gutachter und psychiatrische Gutachter beauftragt.
Um die Versicherungswirtschaft hat sich mittlerweile eine regelrechte Gutachten-Industrie entwickelt. Häufig finden sich privatrechtliche Zusammenschlüsse von Fachärzten für Orthopädie oder Psychiatrie, die unter dem Begriff “Institut” firmieren.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Gutachterinstitute.
Wenn Sie Ansprüche aus einer Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen wollen, müssen Sie sich in der Regel einer Begutachtung stellen. Hierzu sind Sie durch den Versicherungsvertrag verpflichtet.
Bereiten Sie sich gut auf den Termin beim Gutachter vor. Überlegen Sie sich vor dem Termin noch einmal genau, wie es zu dem Unfall gekommen ist oder warum Sie berufsunfähig sind. Beantworten Sie die Fragen des Gutachters immer wahrheitsgemäß. Erscheinen Ihnen Fragen oder Bemerkungen des Gutachters ungewöhnlich, erstellen Sie spätestens kurz nach der Begutachtung einen schriftlichen kurzen Bericht. Notieren Sie sich Fragen des Gutachters zum Unfallhergang, zur Berufsunfähigkeit oder Ihren Beschwerden. Unterschreiben Sie Ihren kurzen Bericht mit Datum und Ihrem Namen.
Die Unabhängigkeit einiger Gutachter erscheint zumindest fragwürdig. Aufgrund der enormen Bedeutung empfiehlt es sich eigentlich immer, ein Gutachten von einem im Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.
In jedem Fall sollten Sie einen spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen, wenn
Auch im Medizinrecht geht es meist nicht ohne medizinisches Sachverständigengutachten. Bei einem Behandlungsfehler werden Gutachten oft durch die Haftpflichtversicherer der Kliniken und Ärzte in Auftrag gegeben. Auch hier stellt sich das oben genannte Problem von Gutachtern, die ein Interesse haben, von den Versichern immer wieder beauftragt zu werden.
Aber auch die Gesetzlichen Krankenkassen beauftragen Gutachter, sofern sie Informationen über einen Behandlungsfehler erhalten. Diese Gutachten sind oftmals von einer höheren Objektivität gekennzeichnet.
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