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Fachanwalt für Versicherungsrecht

Kostenlose Erstberatung

Versicherungen sollen Sicherheit geben – im Schadenfall jedoch erleben viele Versicherte das Gegenteil: Verzögerungen, Rückfragen, Leistungsverweigerungen oder sogar Anfechtungen des Vertrags. Gerade bei Personenversicherungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung, privaten Unfallversicherung, privaten Krankenversicherung oder Krankentagegeldversicherung stehen oft existenzielle Ansprüche auf dem Spiel.

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht helfe ich Ihnen, Ihre vertraglichen Ansprüche konsequent und rechtssicher durchzusetzen. Mit Fokus auf Medizinrecht und Personenversicherungen prüfe ich Leistungsablehnungen, vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich und sorge dafür, dass Versicherer sich an ihre vertraglichen Verpflichtungen halten.

Warum ein Fachanwalt für Versicherungsrecht?

Das Versicherungsrecht ist einer der komplexesten Bereiche des Zivilrechts. Jeder Fall ist eine Mischung aus:

  • Versicherungsvertragsrecht

  • medizinischen Sachverhalten

  • tariflichen Spezialklauseln

  • Gutachten

  • umfangreicher Rechtsprechung

Versicherer verfügen über hochspezialisierte Juristen – Versicherte sollten das ebenfalls tun.

Ein Fachanwalt muss dafür u. a.:

  • besondere theoretische Kenntnisse nachweisen,

  • eine Vielzahl an Versicherungsfällen bearbeitet haben,

  • regelmäßige Fortbildungen vorlegen.

Für Mandanten bedeutet das: maximale Spezialisierung und Erfahrung.

Typische Streitigkeiten im Versicherungsrecht

Ich vertrete ausschließlich Versicherungsnehmer vorwiegend im Personenversicherungsrecht Besonders häufig treten Probleme auf bei:

1. Berufsunfähigkeitsversicherung

2. Private Unfallversicherung

  • Streit um Invaliditätsgrad und Gliedertaxe

  • Ablehnung wegen angeblicher Vorschäden

  • Problematische Unfalldefinition („plötzlich, von außen, unvorhergesehen…“)

  • Gutachtenschlachten bei HWS-Distorsionen oder anderen orthopädischen Verletzungen

3. Private Krankenversicherung (PKV)

  • Ablehnung wegen angeblich fehlender medizinischer Notwendigkeit

  • Streit über Behandlungsmethoden, Hilfsmittel oder Psychotherapie

  • Anfechtung oder Rücktritt wegen angeblicher Falschangaben

  • Kürzungen wegen angeblich überhöhter GOÄ-Abrechnung

4. Krankentagegeldversicherung

  • Streit über Arbeitsunfähigkeit

  • Behauptung von Berufsunfähigkeit
  • Einstellung oder Rückforderung von Leistungen

  • angebliche Falschangaben bei Antragstellung

So arbeite ich als Fachanwalt für Versicherungsrecht

1. Kostenlose Ersteinschätzung

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine juristische Einschätzung der Erfolgsaussichten.

2. Prüfung der Versicherungsunterlagen

Tarifbedingungen, Ausschlüsse, Obliegenheiten, Gesundheitsfragen – ich prüfe alles.

3. Versicherungsrechtliche Bewertung unter Beachtung medizinischer Befunde

Im Personenversicherungsrecht sind neben fundierten Fähigkeiten im Versicherungsrecht auch medizinische Kenntnisse erforderlich. Ich bilde mich regelmäßig auf Lehrgängen mit Medizinern fort, um meinen Mandanten eine fundierte Einschätzung liefern zu können. 

4. Konsequente Durchsetzung

Ob außergerichtlich oder vor Gericht – Versicherer müssen sich an Verträge halten. Ich setze Ihre Ansprüche durch.

Bundesweit tätig für Versicherungsnehmer

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Kanzleisitz in Leipzig vertrete ich Mandanten bundesweit.
Ob Ablehnung, Kürzung oder Anfechtung – ich kümmere mich darum, dass Sie Ihren Versicherungsschutz bekommen.

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