Wenn Körper oder Seele nicht mehr können, verlassen sich viele auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Umso bitterer ist es, wenn nach jahrelangen Beitragszahlungen die Versicherung mit fadenscheinigen Begründungen die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigert. Lesen Sie in diesem Beitrag über die häufigsten Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ich berate Sie umfassend und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche gegen den Berufsunfähigkeitsversicherer in allen Phasen des BU-Prozesses durchzusetzen. Eine Erstberatung ist immer kostenlos.
Wer berufsunfähig wird, ist meist auch arbeitsunfähig und kann einen zermürbenden Kampf mit der Berufsunfähigkeitsversicherung kaum bewältigen. Versicherer wissen dies sehr genau. Es ist daher nicht selten, dass Kunden durch Verzögerungen, ein hinhaltendes Frage-und-Antwort-Spiel und einer letztendlichen Ablehnung zur Aufgabe gebracht werden sollen.
Wer jahrelang die oftmals teuren Beiträge in eine BU-Versicherung einzahlt, erwartet im Ernstfall die Zahlung einer BU-Rente. Laut Statistik werden jedoch etwa 30% der BU-Anträge abgelehnt. Nach mehrjähriger Erfahrung der Kanzlei dürfte dieser Anteil jedoch höher liegen.
Sie sollten sich von einer Ablehnung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht entmutigen lassen! Sofern Ihr Arzt Ihnen bestätigt hat, dass Sie nicht mehr zu 50% in Ihrem alten Beruf arbeiten können, stehen Ihre Chancen sehr gut, Ihren Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente durchzusetzen! Sollte Ihr Versicherer verzögern oder ablehnen, kann Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung in vielen Fällen helfen.
Eines vorweg: Sie sind nicht allein. Die Gründe der BU-Versicherung sind immer die gleichen. Grundsätzlich gilt als berufsunfähig, wer seinen letzten Beruf zu mehr als 50% nicht mehr ausüben kann. In den meisten Fällen bearbeiteten Fällen wird dieser Anteil angezweifelt.
In den meisten Fällen wird eine Rente wegen Berufsunfähigkeit abgelehnt, der Versicherungsnehmer wäre überhaupt nicht berufsunfähig. Oft beauftragt der Versicherer einen ärztlichen Gutachter, der über den Anteil der Berufsunfähigkeit entscheiden soll. Hier besteht ein florierendes Berufsfeld, in dem einzelne Ärzte überwiegend damit beschäftigt sind, für Versicherer oder Sozialversicherungsträger Gutachten zu erstellen. Relativ häufig urteilen diese Gutachter, die Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit lägen nicht vor. Diese Gutachten sind nicht selten methodisch falsch wie sie umfangreich sind. Ihr Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit muss über sehr gute wissenschaftliche und gute medizinische Kenntnisse verfügen, um den Gutachtern die Stirn zu bieten.
Tipp! Lassen Sie sich von einem umfangreichen ärztlichen Gutachten nicht einschüchtern. Insbesondere bei Berufsunfähigkeit wegen psychischen Erkrankungen (Depressionen oder Burnout) ist die Ablehnungsquote sehr hoch. Eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer Depression oder von Burnout ist nicht einfach nachzuweisen. Es ergibt sich hier in der Begutachtung ein gewisser Spielraum, der gern genutzt und ausgedehnt wird.
Wir betreuen Fälle von Berufsunfähigkeit wegen Depression und Burnout besonders intensiv. Hier ergeben sich oftmals erhebliche Probleme mit der Arbeitsplatzbeschreibung. Aufgrund unserer Erfahrungen ist es uns bewusst, dass es insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen schwer fällt, gegen den Versicherungskonzern zu bestehen. Bleiben Sie stark! Nutzen Sie für eine erste Anfrage unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Sofern Sie eine BU-Rente bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Rückenschmerzen bzw. Krankheiten des Bewegungsapparates beantragen, behaupten Gutachter bei fehlendem körperlichen Nachweis oft, Sie hätten die Dauerhaftigkeit des Schmerzsyndroms nicht dargelegt.
Sobald Sie einen Antrag auf die BU-Rente stellen, fängt die Versicherung an, Fragebögen an Ihre Ärzte zu verschicken. Eine Entbindung von der Schweigepflicht erteilen Sie meist mit dem Antrag. Entdeckt der Sachbearbeiter, dass Sie im maßgeblichen Zeitraum erkrankt waren und dies bei Abschluss des Versicherungsvertrags verschwiegen haben, wird meist den Rücktritt oder die Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung erklärt. Ihnen wird vorgeworfen, die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt zu haben.
Sie sollten bei der Erklärung von Anfechtung oder Rücktritt immer einen spezialisierten Anwalt für Berufsunfähigkeit zu Rate ziehen. Ihr Vertrag ist nämlich beendet. Sie haben jahrelang umsonst Beiträge bezahlt und keinen Anspruch mehr auf eine BU-Rente.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch nicht, wenn eine abstrakte oder konkrete Verweisung in Frage kommt. Bei einer abstrakten Verweisung kommt es nicht darauf an, ob der Versicherte eine Tätigkeit tatsächlich ausübt. Bei der konkreten Verweisung übt der Versicherte eine vergleichbare Tätigkeit konkret aus und die Versicherung muss nicht mehr zahlen.
Die Kanzlei betreut häufig Mandate, in denen es um um Auseinandersetzungen im Nachprüfungsverfahren geht. In den meisten Fällen prüfen Versicherer alle zwei Jahre nach, ob die Leistungspflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung fortbesteht. Hier kommt es zu den gleichen Problemen wie bei der Beantragung der BU-Rente. In den meisten Fällen stellt ein Gutachter des Versicherers dar, dass Sie angeblich nicht mehr berufsunfähig sind. Es können aber auch Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einer Verweisung entstehen, sofern Sie wieder einer Tätigkeit nachgehen.
die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ebenfalls nicht, wenn ein Versicherungsnehmer Symptome oder Beschwerden vortäuscht oder übertreibt (Simulation und Aggravation). Im schlimmsten Fall können Simulations- oder Aggravationstendenzen sogar zu einer fristlosen Kündigung des Versicherungsvertrags führen.
Fälle auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeit sind oft umfangreich und können sehr kompliziert werden. Um Ihren Fall möglichst schnell zu bearbeiten, haben wir einen kleinen Ablaufplan entwickelt, der für Sie und Ihren Anwalt einen effiziente Bearbeitung ermöglicht.
1.Schildern Sie Ihren Fall
Am besten und schnellsten können wir helfen, wenn Sie Ihren Fall über unser Online-Formular schildern. Alternativ können Sie uns auch unter Tel.: 0341 – 581 53 919 anrufen und kurz den Fall schildern.
2. Rückruf
Rechtsanwalt Stephan Schneider wird Sie zunächst zurückrufen. Es ist daher von Vorteil, wenn Sie Ihre Telefonnummer bei Ihrer ersten Anfrage angeben. Dieses Telefonat ist immer kostenlos!
In dem Gespräch erhalten Sie Informationen über die grundsätzlichen Erfolgsaussichten und über die benötigten Unterlagen.
3. Sie übersenden Ihre Unterlagen
Wir benötigen anschließend Ihre Unterlagen und eine Vollmacht. In jedem Fall benötigen wir folgendes:
(wenn vorhanden) Versicherungsschein
(wenn vorhanden) Versicherungsbedingungen
Arztberichte
Schriftverkehr mit dem Versicherer (wenn vorhanden)
Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung
eine unterzeichnete Vollmacht
4. außergerichtliches Tätigwerden
Beim Vorliegen aller Unterlagen kann Rechtsanwalt Schneider für Sie außergerichtlich tätig werden. Bitte beachten Sie, dass für die fundierte Geltendmachung einer BU-Rente umfangreiche Informationen und Unterlagen erforderlich sind. Teilweise müssen diese von Ärzten oder der Berufsunfähigkeitsversicherung beschafft werden.
Es kann leicht zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen, wenn notwendige Informationen nicht vorliegen und erst beschafft werden müssen. Der Anspruch der Kanzlei ist es, schon im außergerichtlichen Bereich kompetent und fundiert aufzutreten. Wir können daher Fälle, die nicht zu 100% aufgeklärt sind, nicht gegenüber dem Versicherer vertreten. Das mag im Einzelfall zeit kosten, stellt aber erfahrungsgemäß den sichersten Weg dar.
5. Bei Weigerung der Berufsunfähigkeitsversicherung: der Gerichtsprozess
Weigert sich Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung immer noch eine Rente zu zahlen, ist Klage beim zuständigen Landgericht zu erheben. Regelmäßig wird das Gericht einen unabhängigen ärztlichen Sachverständigen bestellen, der über die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers entscheidet.