Berufsunfähigkeit und Bandscheibenvorfall

Bandscheibenvorfälle gehören zu den häufigeren Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen. Welche Voraussetzungen für die BU-Rente bestehen und welche Probleme häufig sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Inhalt: BU und Bandscheibenvorfall

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Wenn die Wirbelsäule den Dienst quittiert

Ein plötzlicher oder schleichender Bandscheibenvorfall kann nicht nur starke Schmerzen und Bewegungseinschränkungen bedeuten – er kann im ungünstigsten Fall auch den Eintritt einer Berufsunfähigkeit nach sich ziehen. Besonders dann, wenn Ihre Tätigkeit stark körperlich geprägt ist oder hochgradige Belastungen des Rückens voraussetzt. Doch nicht jeder „Rücken“ führt automatisch zur Leistungspflicht der Versicherung. Im Folgenden erläutern wir, worauf Sie bei einem Bandscheibenvorfall im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) achten müssen – und wo typische juristische und medizinische Stolperfallen liegen.

Was ist ein Bandscheibenvorfall?

Ein Bandscheibenvorfall (medizinisch: Diskusprolaps) entsteht, wenn der gallertartige Kern einer Bandscheibe durch Risse im äußeren Faserring austritt und auf umliegende Nerven oder das Rückenmark drückt. Betroffen ist meist die Lendenwirbelsäule, seltener die Halswirbelsäule. Die Folge sind häufig starke Rückenschmerzen, die in Beine oder Arme ausstrahlen können, begleitet von Taubheitsgefühlen, Kribbeln oder gar Lähmungserscheinungen.

Ursache sind meist altersbedingte Verschleißerscheinungen, langjährige Fehlbelastungen oder plötzliche Überlastungen – Rückenleiden zählen heute zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit.

In vielen Fällen bessert sich die Situation innerhalb von Wochen durch konservative Maßnahmen wie Physiotherapie oder Schmerzbehandlung. Entscheidend für die BU-Beurteilung ist jedoch, ob die Folgen so gravierend sind, dass Ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit langfristig nicht mehr ausgeübt werden kann. Und an dieser Stelle setzten die Probleme an, wenn Berufsunfähigkeitsversicherer nicht zahlen.

Wann ist man bei einem Bandscheibenvorfall berufsunfähig?

Die private BU-Versicherung setzt in der Regel voraus, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auf Dauer oder voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in dem Umfang ausüben können, wie dies vor Eintritt der gesundheitlichen Schädigung möglich war. Oft ist ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % vereinbart.

Zudem muss die Erkrankung – hier der Bandscheibenvorfall – kausal dazu führen, dass die berufliche Leistungsfähigkeit massiv eingeschränkt ist. Das heißt: Nicht alle Rückenleiden genügen automatisch – es kommt auf objektivierbare Befunde, anerkanntes medizinisches Gutachten und eine realistische Prognose an.

Relevant ist zusätzlich die Dauerhaftigkeit. In den meisten Verträgen ist ein Prognosezeitraum von 6 Monaten vereinbart. Daneben wird die Dauerhaftigkeit der Berufsunfähigkeit oftmals fingiert, wenn sie tatsächlich 6 Monate vorliegt.

Ausführliche Informationen finden Sie im Beitrag zu den Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit.

Welche Probleme gibt es in Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Bandscheibenvorfall?

Bei der Bearbeitung von BU-Fällen als Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung fallen regelmäßig bestimmte Probleme auf, warum die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt und an denen Mandanten mit ihrem BU-Antrag verzweifeln oder gar scheitern.

Berufsbild

Entscheidend ist: Welche berufliche Tätigkeit haben Sie zuletzt ausgeübt? Ist diese körperlich stark belastend (z. B. Handwerk, Pflege), dann ist der Maßstab enger. Haben Sie eine überwiegend Büro- oder Leittätigkeit, dann muss gezeigt werden, dass Sie auch dort deutlich eingeschränkt sind. Grundsätzlich können Sie auch bei einer „Schreibtischtätigkeit“ wegen eines Bandscheibenvorfalls berufsunfähig sein. An die Darlegung des Berufsbildes werden hier aber deutlich höhere Anforderungen gestellt werden.

Objektivierbarkeit der Beschwerden

Ein häufiges Problem ist der Vorwurf, der Versicherte könne seine Beschwerden nicht objektivieren. Sehr problematisch stellen sich chronische Schmerzen aufgrund eines Bandscheibenvorfalls dar. BU-Versicherer und ihre Gutachter argumentieren gern, Schmerzempfinden sei lediglich subjektiv. Dass eine solche Aussage nicht richtig ist, zeigen Urteile zur Berufsunfähigkeit aufgrund eines chronischen Schmerzsyndroms.

Prognose und Dauer

Die Versicherungsbedingungen verlangen, dass die Einschränkungen voraussichtlich dauerhaft sind. Wenn sich eine Rückkehr in eine normale Tätigkeit erwarten lässt, wird die Leistung verweigert. Ein Bandscheibenvorfall, der sich innerhalb kurzer Zeit vollständig erholt, führt erfahrungsgemäß selten zur BU-Anerkennung. Nicht selten versuchen BU-Versicherer die Bearbeitung und Anerkennung der Berufsunfähigkeit zu verzögern. Leistungsbearbeitung sowie das „Frage-und-Antwort-Spiel“ können sich gern über ein Jahr hinziehen; dem Versicherungsnehmer geh es besser und es heißt, die Voraussetzungen seien nicht (mehr) erfüllt.

Wenn der Versicherer von Ihnen verlangt, Sie sollten zunächst eine Therapie oder Behandlung abwarten, ist dies fast immer rechtswidrig. Es ist nicht selten, dass Versicherer darauf spekulieren, dass sich Beschwerden verbessern, um anschließend Zahlungen verweigern zu können.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Rückenbeschwerden gehören zu den Klassikern im Themenkomplex der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Immer wieder werden harmlos erscheinende Rückenbeschwerden bei Vertragsschluss nicht angegeben. Tritt der Leistungsfall ein, erklären BU-Versicherer in solchen Fällen fast immer eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder treten vom Vertrag zurück.

Unterstützung durch Fachanwalt

Wir unterstützen Versicherungsnehmer in der Berufsunfähigkeitsversicherung in allen Stadien des BU-Verfahrens. Rechtsanwalt Stephan Schneider konnte bereits für zahlreiche Versicherungsnehmer eine BU-Rente bei einem Bandscheibenvorfall durchsetzen. Aus unserer Erfahrung bestehen recht hohe Hürden an die Schilderung des Berufsbildes bei einer Berufsunfähigkeit aufgrund eines Bandscheibenvorfalls.

Oftmals ist daher bereits die anwaltliche Unterstützung beim Antrag auf die BU-Rente sinnvoll. Liegen hinreichende ärztliche Befunde vor, kann im Einzelfall auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden.

Die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit ist unerlässlich, wenn der BU-Versicherer ablehnt, eine Anfechtung oder einen Rücktritt erklärt oder Versicherer offensichtlich verzögert.

RA Stephan Schneider 56 Bewertungen auf ProvenExpert.com