Wenn Sie unter einer Krebserkrankung leiden, benötigen Sie Ihre gesamte Kraft und positive Energie, um der Erkrankung entgegenzutreten. Hierauf sollten Sie sich auch unbedingt konzentrieren. Um so belastender kann es werden, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt. Ich möchte Ihnen in diesem Beitrag einige Tipps geben, wie Sie bei Berufsunfähigkeit bei Krebs vorgehen und wann Sie einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung ansprechen sollten, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Krebserkrankung die Zahlung verweigert.
Die Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit sind gegeben, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Krankheit oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, seinen zuvor ausgeübten Beruf zu mehr als 50% dauerhaft nicht mehr auszuüben. Im Falle von Krebserkrankungen liegen erfahrungsgemäß drei typische Konstellationen vor, in denen die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krebs zahlen muss.
Die Berufsunfähigkeit kann zunächst wegen der eigentlich Krebserkrankung eintreten kann. Dies ist oft bei sehr schweren Krebserkrankungen gegeben, die zu erheblichen körperlichen Einschränkungen oder sehr langwierigen Therapien führen. Bei gut therapierbaren Krebsarten wie Brustkrebs oder einem Prostatakarzinom kommt es oft zu Problemen mit dem Berufsunfähigkeitsversicherer. Hierzu finden Sie am Ende des Beitrags nähere Informationen.
Berufsunfähigkeit kann zumindest zeitweise durch die Auswirkungen der Krebsbehandlung eintreten. Als typische Nebenwirkungen bzw. Spätfolgen können Herzschwäche, eine eingeschränkte Lungenfunktion, Nervenschäden, chronische Erschöpfung, oder eine kognitive Einschränkung bei der Bestrahlung des Gehirns auftreten. Natürlich können auch diese Spätfolgen durch die Therapie von Krebs zu Berufsunfähigkeit führen. Auch hier gilt, dass die gesundheitlichen Einschränkungen und die konkrete Auswirkung auf die berufliche Tätigkeit genausten beschrieben werden müssen. Die Zahlungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krebs besteht auch bei gesundheitlichen Einschränkungen aufgrund der Therapie.
Berufsunfähigkeit kann zumindest zeitweise durch die Auswirkungen der Krebsbehandlung eintreten. Als typische Nebenwirkungen bzw. Spätfolgen können Herzschwäche, eine eingeschränkte Lungenfunktion, Nervenschäden, chronische Erschöpfung, oder eine kognitive Einschränkung bei der Bestrahlung des Gehirns auftreten. Natürlich können auch diese Spätfolgen durch die Therapie von Krebs zu Berufsunfähigkeit führen. Auch hier gilt, dass die gesundheitlichen Einschränkungen und die konkrete Auswirkung auf die berufliche Tätigkeit genausten beschrieben werden müssen. Die Zahlungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krebs besteht auch bei gesundheitlichen Einschränkungen aufgrund der Therapie.
Nicht selten übersehen wird eine Berufsunfähigkeit bei Depressionen oder Angststörungen während einer Krebserkrankung. Angst und Depressionen sind häufige Begleiter bei Krebs. Viele Patienten erleiden nach der Diagnose Krebs Ängste, sterben zu können und entwickeln eine Depression. Nach Abschluss der Behandlung kann die Angst erneut zu erkranken zu erheblichen psychischen Erkrankungen oder zumindest zeitweisen Beeinträchtigungen führen. Die gute Nachricht ist: Angststörungen oder Depressionen nach einer Krebserkrankung gelten als sehr gut therapierbar und werden meist überstanden. Dennoch muss die Berufsunfähigkeitsversicherung auch für den Zeitraum der psychischen Erkrankung zahlen.
Betroffene sollten sofort nach der Diagnose einer behandlungsbedürftigen Krebserkrankung einen Antrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen. In den meisten Fällen wird eine längere Arbeitsunfähigkeit die Folge sein. In der Regel sind dann auch die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit erfüllt.
Lassen Sie sich vom Versicherer nicht erzählen, Sie müssten zunächst 6 Monate krank sein. Nach den meisten Verträgen ist diese Auskunft nicht korrekt.
Wenn Sie sicher gehen wollen, stellen Sie den Antrag mit Hilfe eines Rechtsanwalts für Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei schweren Erkrankungen ist oftmals eine erfolgsbasierte Vergütung möglich, so dass Sie nicht unnötig mit Kosten belastet würden.
Hinweise finden Sie im Beitrag zum Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente.
Es gibt einige typische Konstellationen, die nach meiner Erfahrung oft zu Problemen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung führen.
Besondere Probleme gibt es unter anderem bei Krebsarten mit einer besonders günstigen Prognose. Hierzu zählen nicht zuletzt Versicherungsnehmer/-innen, bei denen ein Prostatakarzinom oder Brustkrebs Berufsunfähigkeit eintritt.
Probleme mit Berufsunfähigkeitsversicherung bei Brustkrebs
Die Berufsunfähigkeitsversicherer unterstellen bei gut therapierbaren Krebserkrankungen gern, dass Sie nach Therapie der Grunderkrankung schnell wieder arbeitsfähig sind. Beflissentlich übersehen wird dabei, dass aber auch die Nachwirkungen einer Chemotherapie und vor allem enorme psychische Belastungen dazu führen, dass Sie zumindest über einen gewissen Zeitraum nicht in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeführten Berufs auszuüben. Lassen Sie sich hier bitte nicht mit häufig viel zu knapp bemessenen Angeboten des Versicherers abspeisen. Oftmals können Sie deutlich mehr Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen.
Bei Männer stellen Prostatakrebs und Hodenkrebs sehr gut behandelbare Krebsformen dar. Die Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sind die gleichen. Die Versicherer behaupten nicht selten, Berufsunfähigkeit habe nur während des Zeitraums der unmittelbaren Krebstherapie bestanden.
In der anwaltlichen Praxis sind es die traurigsten Erfahrungen, wenn man bei einem Mandanten mit schlechter Prognose Versicherer die Leistungen verzögern. Bei besonders schweren Krebsarten wie Bauchspeicheldrüsenkrebs, Lungenkrebs oder manchen Darmkrebs- und Hautkrebsformen kann ein Patient mit der Möglichkeit eines nahen Todes konfrontiert werden. Die überwiegende Zahl der Versicherer verhält sich hierbei seriös, es gibt aber im Bereich der Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung leider schwarze Schafe, die darauf zu hoffen scheinen, dass ein Versicherungsnehmer verstirbt oder die Hoffnung aufgibt. Die Antragsbearbeitung wird schier endlos verzögert. Betroffene sollten sich in so einem Fall schnellstmöglich an einen Spezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherung wenden.
Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung sind weitere Versicherungen für Krebspatienten wichtig. Selbstverständlich werden medizinische Behandlungskosten durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung übernommen. Der Verdienstausfall wird zunächst durch das Krankengeld oder ein Krankentagegeld kompensiert.
Daneben sollte immer geprüft werden, ob ein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder eine Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk besteht.
In den letzten Jahren haben Dread-Disease-Versicherungen (Schwere-Krankheiten-Versicherung) an Bedeutung gewonnen. Diese Versicherungen sichern in der Regel die Folgen einer Krebserkrankung ab. In eine ähnliche Richtung gehen Grundfähigkeitsversicherungen bzw. eine KörperSchutzPolice. Hierbei handelt es sich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls um private Versicherungsverträge.
Besonders kritisch wird es, wenn der Versicherer den Rücktritt oder die Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krebs erklärt. Ihnen wird dann vorgeworfen, bei Abschluss des Versicherungsvertrages arglistig getäuscht und die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt zu haben. Bitte lesen Sie hierzu den verlinkten Beitrag.
Beim Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung stellen sich im Zusammenhang mit Krebserkrankung vor allem zwei Fragen.
Wenn Sie bereits an Krebs erkrankt waren und den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beabsichtigen, sollten Sie in jedem Fall umfangreiche und wahrheitsgemäße Angaben machen. Sofern Sie die Erkrankung verheimlichen, ist der Versicherer zu Anfechtung und Rücktritt berechtigt. Es kommt auch nicht darauf an, ob Sie wiederum wegen Krebs berufsunfähig werden oder eine anderen Krankheit dir Ursache ist. Der Versicherer wird den Vertrag in jedem Fall wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht beenden.
Es werden Verträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten Krebsklausel angeboten. Der Versicherer verspricht hierbei eine schnelle und unkomplizierte Regulierung bei einer Krebsdiagnose. In der Regel wird eine solche Klausel mit einem etwas höheren Beitrag verbunden sein. Kaum vorstellbar ist allerdings, dass Versicherer es unterlassen werden nach Möglichkeiten zu suchen, den Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflicht zu beenden. In der Kanzlei kann in Fällen, in denen der Antrag auf die BU-Rente anwaltlich betreut wurde, die Anerkennung bei Krebserkrankungen beim Vorhandensein einer Krebsklausel schnell erfolgte. Voraussetzung war jedoch, dass alle Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit sofort im ersten anwaltlichen Schrieben umfassend dargelegt werden konnten.
Häufig werden Anträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung verzögert. Wenn Sie vom Ihrem die gesicherte Diagnose einer Krebserkrankung erhalten, sollten Sie sofort einen Antrag stellen und dem Versicherer sämtliche medizinische Unterlagen zur Verfügung stellen.
Sie sollten nach spätestens 2 bis 3 Monaten eine Entscheidung des Versicherers in den Händen halten und eine Rente gezahlt bekommen. Es gibt keinen Grund bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs die Leistungsbearbeitung zu verzögern oder abzuwarten. Insbesondere wird die Prognose der Dauerhaftigkeit der Berufsunfähigkeit (also ab 6 Monate) fast immer gegeben sein.
Zahlt der Versicherer nicht oder wird verzögert, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung kontaktieren. Auch Ihre Rechtsschutzversicherung wird in diesem Fall einspringen.
Copyright © 2024 Rechtsanwalt Stephan Schneider