Seit einigen Jahren bieten sogenannte Gutachterinstitute ihre Dienstleistungen am Markt an. Die Einrichtungen sind aufgrund einer professionellen Organisation in der Lage, quasi am Fließband Gutachten für ihre Auftraggeber zu erstellen. Tatsächlich ist zu beobachten, dass Aufbau und Struktur der Gutachten den Eindruck von professioneller Wissenschaftlichkeit erwecken.
Der Begriff „Institut“ stammt vom lateinischen institutum ab und bedeutet zunächst einmal „Einrichtung“.
Ein Institut ist nach allgemeinem Sprachgebrauch, in der Verwaltungssprache und nach Auffassung der Rechtsprechung eine Einrichtung in öffentlicher Trägerschaft mit vorwiegend wissenschaftlichen Aufgaben.
Daneben wird der Begriff bei entsprechender Klarstellung gelegentlich im gewerblichen Bereich gebraucht (z.B. Beerdigungsinstitut).
Die Rechtsprechung hat mehrfach festgestellt, dass die Verwendung des Begriffs „Institut“ rechtswidrig ist, sofern durch die weitere Gestaltung des Namens fälschlicherweise der Eindruck von öffentlicher Trägerschaft und Wissenschaftlichkeit erweckt wird.
So stellte das Oberlandesgericht Frankfurt fest, dass die Verwendung des Begriffs Institut durch einen Zusammenschluss von Fachärzten irreführend ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 27. April 2001, Az. 20 W 84/01).
Die Gutachterinstitute sind in der Regel privatrechtliche Zusammenschlüsse von Fachärzten, die in gewerblicher Absicht die Erstellung von Gutachten anbieten. Daneben sind einzelne Ärzte publizistisch aktiv und üben vor allem durch ihre Publikationen wissenschaftlichen Einfluss auf die Begutachtungspraxis aus.
Aufgrund des Auftritts der meisten Institute, deren Netzwerke und dem Inhalt einzelner Publikationen ist davon auszugehen, dass die meisten dieser Einrichtung aus wirtschaftlichem Interesse überwiegend für die Versicherungswirtschaft tätig sind. Aus Sicht der Kanzlei handelt es sich daher bei der Bezeichnung als „Institut“ um eine Irreführung.
Medizinisches Begutachtungsinstitut Prof. Stevens
FIMB – Freies Institut für medizinische Begutachtungen
IMB – Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen
IVM-Institut für Versicherungsmedizin
Medizinisches Gutachteninstitut Döbeln
Sollten Sie vom Versicherer ein Gutachten der benannten Gutachterinstitute erhalten, können Sie immer eine kostenlose (telefonische) Erstberatung anfordern und um eine erste Prüfung des Gutachtens bitten.
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