Das „Orthopädische Forschungsinstitut“ (Abk.: OFI) hat sich nach eigenen Angaben auf orthopädische Schwerpunkte spezialisiert, wobei Krankheitsbilder und Verletzungen der orthopädischen und traumatologischen Fachrichtung begutachtet werden.
Laut Impressum zeichnet Dr. med. Martin F. Hein für das „Forschungsinstitut“ verantwortlich (Stand 2024):
Dr. med. Martin F. Hein
Facharzt für Orthopädie
Von-Vincke-Str. 14
48143 Münster
Berlin
OFI Orthopädisches Forschungsinstitut Berlin
Marburger Straße 17
10789 Berlin
Düsseldorf
OFI Orthopädisches Forschungsinstitut Düsseldorf
Sohnstrasse 65
40237 Düsseldorf
Frankfurt
OFI Orthopädisches Forschungsinstitut Frankfurt
Tower 185 / Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt am Main
München
Regus München Flughafen
c/o OFI Orthopädisches Forschungsinstitut München
Terminalstraße Mitte 18
85356 München
Münster
OFI Orthopädisches Forschungsinstitut Münster
Von-Vincke-Straße 14
48143 Münster
Stuttgart
Collection Business Center
c/o OFI Orthopädisches Forschungsinstitut Stuttgart
Königstraße 27
70173 Stuttgart
Das „Gutachterinstitut“ gibt für die verschiedenen Standorte unterschiedliche ärztliche Leiter an:
Als Partner für die verschiedenen Standorte der Einrichtung werden die folgenden Mediziner und darüber hinaus Ingenieursbüros (besonders für Unfallrekonstruktion) angegeben:
Für das OFI Berlin:
Für das OFI München:
Für das OFI Münster:
Für das OFI Stuttgart:
Eine prominente Person des „Orthopädischen Forschungsinstituts“ ist Prof. Castro.
Die Tätigkeit des Arztes ist mehrfach Gegenstand von Kritik in Gerichtsentscheidung und Medien gewesen.
So werden in einem Beitrag des ARD Magazins „Kontraste“ vom 07.02.2013 Verbindungen in die Versicherungswirtschaft beschrieben. Offenbar sind mehrmals Fehler in den Gutachten von Prof. Castro aufgefallen, die zum Vorteil der Versicherer waren.
Das Magazin zitierte Prof. Dr. Ulrich Egger, inzwischen Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf, wie folgt:
„Der Senat geht davon aus, dass die Gutachten des Sachverständigen mehrfach nicht den inhaltlichen Anforderungen genügt haben, die im konkreten Fall erforderlich gewesen wären. Vielmehr hat der Senat nach Einholung weiterer Gutachten regelmäßig eine andere Entscheidung getroffen als zunächst nach der Entscheidung des Sachverständigen nahegelegen hätte.“
Ebenfalls wird das Landgericht Kiel mit seinen Zweifeln an der Objektivität des Gutachters zitiert (Landgericht Kiel vom 15.02.2008, Az. 6 O 47/08):
„Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass das Gericht keine Entscheidung treffen wird, die auf einem Gutachten von Prof. Castro oder Dr. Domes vom Orthopädischen Forschungsinstitut Hamburg beruht, weil dessen Feststellungen in anderen Prozessen des Gerichts mit den tatsächlichen Gegebenheiten und den Feststellungen anderer Ärzte bzw. eines neutralen Gutachters nicht in Einklang zu bringen waren und dabei jeweils zum Nachteil des Geschädigten und zum Vorteil der in Anspruch genommen Versicherung ausfielen (Gerling-Versicherungskonzern, Axa-Versicherung).“
Das OLG Karlsruhe zieht das „Gutachterkonzept“ des Prof. Castro und Mazzotti grundsätzlich in Zweifel:
„Das Gutachtenkonzept von Mazzotti und Castro, welches dem erstinstanzlichen Gutachten von Dr. W. zugrunde liegt, erscheint zweifelhaft und zumindest dann wenig geeignet, wenn – wie vorliegend – Verletzungen vorliegen, die den Charakter von Funktionsbeeinträchtigungen haben, die nicht oder nicht ohne Weiteres in bildgebenden Verfahren dokumentiert werden können.“
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.06.2022 – Az.: 9 U 125/19
Ebenfalls unter dem Namen „OFI“ firmiert Dr. med. Domes, der nunmehr angibt, als Sachverständiger ausschließlich für Gerichte tätig zu sein.
Auffällig ist, dass Dr. Domes seine „Institute“ an anderen Orten unterhält wie das zuvor beschriebene „OFI“.
Orthopädisches Forschungsinstitut Hamburg
Wellingsbütteler Landstrasse 229
22337 Hamburg
Orthopädisches Forschungsinstitut Hamburg
Prellerstrasse 30
01309 Dresden
Orthopädisches Forschungsinstitut Hamburg
August-Bebel-Str. 5
19055 Schwerin
Die Kanzlei teilt die Kritik der zitierten Gerichte und Medien. Der Eindruck, dass von Ärzten des „Orthopädischen Forschungsinstituts“ Gutachten im Interesse der Versicherungswirtschaft erstellt werden, ist geradezu überwältigend.
Insbesondere Prof. Castro ist immer wieder in heftigste Kritik geraten. Problematisch erweisen sich in der Praxis, dass Ärzte des Instituts weitreichend publizistische Aktivitäten entfaltetet und entfaltet haben. Bei der Begutachtung wird regelmäßig auf die eigenen Beiträge referenziert. Es ist umso begrüßenswerter, dass das OLG Karlsruhe die methodische Fragwürdigkeit der Publikationen von Castro und Mazzotti deutlich angesprochen hat.
Es muss als problematisch betrachtet werden, dass es seit einigen Jahren Standorte von Dr. Domes gibt, die den Bedarf der Gerichte an Sachverständigengutachten befriedigen wollen. Rechtsanwalt Stephan Schneider hat mit Dr. Domes im Bereich der privaten Unfallversicherung schlechte Erfahrungen gemacht.
Wenn Sie in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der privaten Unfallversicherung ein Gutachten des „Orthophädischen Forschungsinstituts (OFI) erhalten haben, können Sie immer eine kostenlose Erstberatung erhalten.
Verwenden Sie hierzu bitte dass Formular auf der Seite zu den Gutachterinstituten (anklicken).
„Fragwürdige Experten – Wie neutral sind medizinische Gutachter?“; Kontraste, 07.02.2013, abrufbar: https://www.rbb-online.de/kontraste/ueber_den_tag_hinaus/gesundheit/fragwuerdige_experten.html
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