Das FIMB wird von Dr. med. Holm-Torsten Klemm, einem Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie in Bayreuth betrieben. Ein weiterer Standort befindet sich in Erlangen, welcher von Herrn DM Manfred Wlochowitz geleitet wird.
FIMB – Bayreuth
Ludwigstraße 25
95444 Bayreuth
FIMB – Erlangen
Krankenhausstraße 1-3
91054 Erlangen
Nach Angaben des Gutachterinstituts umfasst die Tätigkeit alle Sachgebiete der privaten Versicherungswirtschaft, der Sozialgerichtsbarkeit und der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ein Schwerpunkt liegt auf den Gebieten der privaten Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung, des Weiteren auf dem Gebiet Haftpflicht, Gesetzliche Unfallversicherung und der Sozialversicherung.
Herr Dr. Klemm ist daneben publizistisch sehr aktiv. In der Kanzlei ist aufgefallen, dass in Publikationen unter der Beteiligung von Dr. Klemm Ansicht vertreten werden, die insbesondere in der privaten Unfallversicherung für Versicherungsnehmer von Nachteil sein können.
So wird unter Federführung von Dr. med. H.-T. Klemm, Dr. med. E. Ludolph (Institut für ärztliche Begutachtung), Dr. med. Willauschuss (Gutachteninstitut Orthopädisch-unfallchirurgische Praxisklinik alphaMED) und Prof. Dr. med. M. Wich versucht, neue Bemessungsempfehlungen durchzusetzen, die jedenfalls in Teilen für Versicherte in der privaten Unfallversicherung zu erheblichen Nachteilen führen dürften.
Beispielsweise wird versucht, den bisher üblichen pauschalen „Arthrosezuschlag“ sowie einen „Endoprothesenzuschlag“ wegzudiskutieren (Klemm/Ludolph/Willauschus/ Wich 2022; Klemm/Wich 2020). Die Autoren behaupten einen „fachübergreifend konsentierter Ansatz“. Tatsächlich scheint es sich hier um eine Ansicht zu handeln, die überwiegend von Ärzten aus der Szene der „Gutachterinstitute“ verbreitet wird. Gerade von klinisch tätigen Ärzten wird in Publikationen weiterhin der Ansatz der pauschalen Zuschläge verfolgt (Neugebauer 2007, Hettfleisch 2021). Den Autoren wird deutlich vorgeworfen, für mangelnde Transparenz zu sorgen und eine „übergroßen Nähe zur Versicherungswirtschaft“ zu besitzen (Hettfleisch 2021).
Sollten Sie ein Gutachten von Dr. med. H.-T. Klemm in der privaten Unfallversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten haben, sollten Sie dieses immer von einem Rechtsanwalt für die private Unfallversicherung prüfen lassen. Eine Erstberatung ist in der Kanzlei immer kostenlos.
Sofern Sie in der privaten Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt und Sie ein Gutachten vom Freien Institut für medizinische Begutachtungen (FIMB) oder Herrn Dr. H.-T. Klemm erhalten haben, können Sie das Gutachten jederzeit im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen lassen.
Verwenden Sie hierzu bitte dass Formular auf der Seite zu den Gutachterinstituten (anklicken).
Quellen:
Klemm/Ludolph/Willauschus/ Wich, Neue Bemessungsempfehlungen zur Invalidität in der PUV, Der Unfallchirurg, 2022
Klemm/Wich, Pauschalzuschläge zur Invalidität in der privaten Unfallversicherung nicht zu rechtfertigen, Der medizinische Sachverständige, 2020.
Neugebauer, Gutachterliche Beurteilung von künstlichen Hüft- und Kniegelenken in der Privaten Unfallversicherung, Der Sachverständige, 2007.
Hettfleisch, Zum Beitrag von Klemm, H.-T. und Wich, M.: Pauschalzuschläge zur Invalidität in der privaten Unfallversicherung nicht zu rechtfertigen. MedSach (2021)
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