Rechtsanwalt Stephan Schneider

Versicherungsrecht und Medizinrecht

 

Vertrauen in Spezialisierung

Am Anfang stand ein Entschluss: Nur wer sich als Anwalt konsequent spezialisiert, kann für seine Mandanten das Beste für seine Mandanten herausholen. Mit der Spezialisierung auf Versicherungsrecht und Medizinrecht steht Rechtsanwalt Stephan Schneider Versicherten und Patienten kompetent zur Seite. Beide Rechtsgebiete sind komplex und ohne eine Zusatzqualifikation kaum sinnvoll zu bewältigen. Im Arzthaftungsrecht als wichtigstem Gebiet des Medizinrechts besteht eine komplexe Rechtsprechung, wann ein Behandlungsfehler zu einem Schmerzensgeld führen kann. Hinter einem Arzt oder Krankenhaus steht immer ein Haftpflichtversicherer, der den Schaden reguliert. Das Versicherungsrecht wird erheblich durch eine mächtige Versicherungswirtschaft geprägt, die sich hochspezialisierte Anwälte leisten kann.

Sie wollen auf Augenhöhe mit den Versicherern verhandeln und kämpfen? Vertrauen Sie meiner Spezialisierung auf Versicherungsrecht und Medizinrecht!

 

Die Mandanten

Die Kanzlei vertritt ausschließlich Versicherungsnehmer, dass heißt Privatpersonen oder Unternehmen. Die Kanzlei vertritt keine Versicherungsgesellschaften.

Im Medizinrecht vertritt die Kanzlei überwiegend Patienten, aber auch niedergelassene Ärzte. Die Kanzlei vertritt keine Kliniken oder Krankenhausgesellschaften.

 

Wo?

Die Rechtsanwaltskanzlei ist bundesweit im Versicherungsrecht und Medizinrecht tätig. Hauptsächlich werden Mandanten in Sachsen (Leipzig, Dresden, Chemnitz), Thüringen (Erfurt), Sachsen-Anhalt (Halle, Magdeburg), Berlin und Brandenburg anwaltlich betreut.