
Zeugnis des behandelnden Arztes kein zulässiger Beweis für die Berufsunfähigkeit
Die Vernehmung des behandelnden Arztes als sachverständigen Zeugen im Anschluss an ein für den Versicherungsnehmer negativen gerichtlichen Sachverständigengutachtens ist unzulässig. Dies ist jedenfalls dann der Fall