Viele Versicherte mit schubförmiger oder fortschreitender Multipler Sklerose kämpfen jahrelang um ihre BU-Rente – obwohl die Einschränkungen längst erheblich sind. Auch für einen erfahrenen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung können die Fälle zur Herausforderung werden, wie der nachfolgende zeigt.
Versicherungsnehmer müssen wie bei jeder Krankheit die Voraussetzungen der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit nachweisen. Anhand einer Arbeitsplatzbeschreibung und aussagekräftiger Befunde muss dargelegt werden, wann ein Zustand vorliegt, in dem der Beruf zu mehr als 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine Berufsunfähigkeit wegen Multipler Sklerose (MS) nachzuweisen, gehört zu den kompliziertesten BU-Fällen. Die Krankheit verläuft individuell, schubförmig und oft schleichend fortschreitend. Viele Versicherte arbeiten lange weiter, obwohl sie bereits deutlich eingeschränkt sind. Dies führt oftmals dazu, dass die Bestimmung eines Stichtags für den Eintritt der BU schwierig ist. Genau das führt später zu Streit mit der BU-Versicherung.
Die Mandantin litt an einer schubförmig remittierenden Verlaufsform einer Multiplen Sklerose. Hinzu kamen eine ausgeprägte Fatigue, Depressionen und chronische Schmerzsstörungen. Die Mandantin war als Leiterin einer Wohnstätte für behinderte Menschen tätig. Die Führungstätigkeit war durch eine hohe körperliche und psychische Belastung geprägt. Der Antrag der Mandantin kam immer mehr ins Stocken. Der Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) sah zwar die schwere Erkrankung, wollte sich aber nichts festlegen, ob bereits Berufsunfähigkeit eingetreten war. Der BU-Antrag verzögerte sich immer weiter.
Die Versicherte beauftragte Rechtsanwalt Stephan Schneider mit der Geltendmachung ihrer BU-Rente. Die Mandantin verfügte über keine Rechtsschutzversicherung und ein teures Klageverfahren schied daher aus. Schnell wurden die Probleme deutlich. Da die Mandantin bereits einen Berufswechsel vollzogen hatte, war problematisch, welcher Beruf gelten soll. Die Arbeitsplatzbeschreibung war zu oberflächlich erfolgt und es fehlte an umfangreichen ärztlichen Befunden.
Mit der Mandantin wurde vereinbart, dass sie ihren Antrag auf Erwerbsminderung vorantreibt. Sie absolvierte eine medizinische REHA, an deren Ende die Aussage stand, die Mandantin wäre vollständig erwerbsgemindert. Die Deutsche Rentenversicherung gab außerdem ein umfangreiches neurologisches Gutachten in Auftrag, welches zu dem gleichen Ergebnis kam. Mit dem Sachbearbeiter der VRK-Berufsunfähigkeitsversicherung wurde vereinbart, die Ergebnisse der DRV abzuwarten. Als diese vorlagen, rief die VRK an und schlug vor, als Stichtag für die Berufsunfähigkeit den Beginn der Erwerbsminderung anzusetzen.
Der Fall gehörte zu den kritischeren. Bei fortschreitenden Erkrankungen wie einer Multiplen Sklerose kann es sehr schwer sein, den Zeitpunkt des Beginns der Berufsunfähigkeit zu finden. Oft gehen die Betroffenen weiter arbeiten, sind immer öfter krank und reduzieren irgendwann die Arbeitszeit. Liegt kein ausführliches medizinisches Gutachten vor, kann es sehr schwierig sein, den BU-Versicherer von einem Stichtag zu überzeugen. Liegt keine Rechtsschutzversicherung vor, schrecken die meisten Mandanten vor einem teuren gerichtlichen Verfahren zurück. Die Erleichterung war daher groß, als der Anruf des VRK kam und die Berufsunfähigkeit anerkannt wurde.
Wenn Sie an MS erkrankt sind und Probleme mit Ihrem BU-Versicherer haben, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe suchen. Ich prüfe Ihren Fall und unterstütze Sie beim Nachweis Ihrer Berufsunfähigkeit