Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Burnout erstmals ausdrücklich anerkannt und in den neuen ICD-11-Katalog aufgenommen.
Was ist der ICD-11? ICD steht für “International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems” oder auf deutsch “Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme”. Die aktuell gültige Version ist der ICD-10. Die WHO hat nunmehr im Mai 2019 die neue Version, den ICD-11, verabschiedet. Dieser soll 2022 in Kraft treten.
Burnout als Syndrom
Die Meldungen in vielen deutschen Zeitungen, Burnout sei von der WHO als Krankheit anerkannt worden, ist streng genommen nicht korrekt. Die WHO hat Burnout aber ausdrücklich als „Faktor, der den Gesundheitszustand beeinflusst“ anerkannt und beschrieben. Burnout ist danach ein Syndrom, aufgrund von “Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich bewältigt werden kann”.
Burnout charakterisiert sich danach in drei Dimensionen:
- ein Gefühl von Energieschwund und Erschöpfung
- eine zunehmende mentale Distanz zum Beruf und negative Haltung zum eigenen Job
- ein deutlich verringertes Leistungsvermögen im Beruf
Burnout in Deutschland
In Deutschland stellt Burnout bereits jetzt eine anerkannte Diagnose dar. Denn der deutsche ICD-10-GM führt Burnout im Abschnitt Z73 auf. Der Katalog beschreibt Burnout demnach als „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“. Burnout ist keine eigenständige Krankheit wie die Depression, kann aber im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen als Zusatz- oder Rahmendiagnose gestellt werden.
Burnout als Krankheit?
Die Meldungen vieler Tageszeitungen und von Nachrichtendiensten zur neuen Reglung im ICD-11 war nicht korrekt. Burnout ist wird auch in Zukunft nicht als Krankheit anerkannt, aber deutlich als die Gesundheit beeinflussendes Syndrom beschrieben.
Die Klassifizierung von Burnout als eigene Krankheit bereitet einige Schwierigkeiten. So hat die deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde in 2012 in einem Positionspapier Stellung genommen. Die Fachärzte wiesen in dieser Stellungnahme darauf hin, dass es keine einheitliche Definition von Burnout gäbe und der Begriff sehr diffus sei.
- Burnout ist in erster Linie ein Problem der Arbeitswelt. Eigentlich gesunde Menschen werden mit einer hohen Arbeitsbelastungen nicht mehr fertig. Politik und Arbeitswelt sind gefragt, das Problem zu bewältigen.
- Eine Gleichsetzung mit Depressionen oder jeglicher Form psychischer Krisen und Erkrankungen und Burnout kann nicht erfolgen.
- Jedenfalls stellt Burnout einen Risikofaktor für nachfolgende psychische oder körperliche Erkrankungen dar. Menschen in frühen Erkrankungsphasen von Depressionen, Angststörungen und Abhängigkeitserkrankungen sind dadurch besonders gefährdet. Aber auch körperliche Erkrankungen wie Tinnitus, Hypertonie oder Infektionskrankheiten können begünstigt werden.
- Burnout-Beschwerden sollten mit der Ziffer Z.73.0 von den behandelnden Ärzten kodiert werden. Dies erfolge bisher unsystematisch und birgt die Gefahr einer vernachlässigten Behandlung.
Anmerkung: Burnout als Ursache von Berufsunfähigkeit
Der Rechtsanwalt ist auf den Gebieten des Versicherungsrechts und Medizinrechts häufig mit Burnout in der Berufsunfähigkeitsversicherung konfrontiert. Psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen und stellen damit immer öfter die Ursache für Berufsunfähigkeit dar. In der Erfahrung meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung tritt das Burnout-Syndrom fast immer im Zusammenhang mit Depressionen und Angststörungen auf. Der Eindruck deckt sich damit mit der Aussage der Fachärzte von der Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde.
Die Anerkennung von Burnout als Syndrom durch die WHO ist ein wichtiger Schritt und wird in Zukunft die Argumentation bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente erleichtern. Versicherungsnehmer sollten jedoch darauf achten, dass nicht die bloße Diagnose eines Syndroms oder einer Krankheit maßgebend ist. Vielmehr müssen die bedingungsgemäßen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit erfüllt sein.
Rechtsanwalt Stephan Schneider, Leipzig, 29.05.2019