...

Nachprüfung der Berufsunfähigkeit:

Fragen und Antworten

Kostenlose Erstberatung

Der Berufsunfähigkeitsversicherer hat das Recht, in bestimmten zeitlichen Abständen das Vorliegen der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit zu überprüfen. Für viele Versicherte löst der Gedanke Angst aus, denn der Versicherer kann die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente bei deren Wegfall einstellen. Rechtsanwalt Stephan Schneider informiert Sie in diesem Beitrag über das Nachprüfungsverfahren in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was ist ein Nachprüfungsverfahren?

In der BU-Versicherung streng nach der Erstprüfung und der Nachprüfung zu unterscheiden. Nach dem Antrag auf die BU-Rente erfolgt die Erstprüfung (Leistungsprüfung) durch den Versicherer anhand der vom Versicherten eingereichten Informationen und Unterlagen. Am Ende der Leistungsprüfung steht ein Anerkenntnis oder eine Ablehnung durch den Versicherer.

Nach § 174 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann der Versicherer nach Feststellung des Entfallens der Leistungspflicht die BU-Leistungen wieder einstellen. Die Vorschrift wird meist in den konkreten Versicherungsbedingungen weiter ausgestaltet. Der einfach scheinende Wortlaut der Norm birgt für den Versicherer jedoch einige Schwierigkeiten.

Inhalt: Nachprüfung Berufsunfähigkeit

Wie oft überprüft die BU-Versicherung die Berufsunfähigkeit?

Das Gesetz gibt hierzu keine Aussage. In vielen Versicherungsbedingungen findet sich eine Regelung, wonach der Versicherer einmal jährlich Auskünfte fordern und die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeitsrente überprüfen kann.

Rechtsanwalt Stephan Schneider: Eine jährliche Nachprüfung findet selten statt. Erfahrungsgemäß überprüfen Versicherer die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit alle zwei bis drei Jahre. Aber auch hier kommt es entscheidend auf die Erkrankung an. Schwere Erkrankungen mit schlechter Prognose führen seltener zu Nachprüfungen. Bei gut therapierbaren Krankheiten müssen Versicherte durchaus mit Überprüfungen alle zwei Jahre rechnen.

Was prüft die BU im Nachprüfungsverfahren?

Der Versicherer überprüft im Wesentlichen, ob eine Besserung des Gesundheitszustands zum Wegfall der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit geführt hat. Der Versicherer muss also vergleichen, ob der Versicherte aufgrund gesundheitlicher Verbesserungen seinen alten Beruf wieder ausüben kann.

Zu diesem Zweck wird der BU-Versicherer einen Fragebogen zusenden und meistens Auskünfte der behandelnden Ärzte verlangen. In einigen Fällen wird ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Versicherungsnehmer müssen bei der Nachprüfung unbedingt mitwirken! Erfolgt keine Antwort auf die Fragen des Versicherers oder wird diese verweigert, stellt der Versicherer die Zahlung der BU-Rente ein.

Es müssen sich tatsächliche Umstände geändert haben. Es genügt nicht, dass der Versicherer auf Grundlage bereits bei Leistungseintritt vorliegender Umstände diese anders bewertet. An dieser Stelle werden von Versicherern nicht selten Fehler gemacht.

Die BU-Versicherer überprüfen regelmäßig, ob eine Verweisung in Betracht kommt. Während bei einer abstrakten Verweisung der Versicherer im Zugzwang ist, wird eine konkrete Verweisung nur dann problematisch, wenn der Versicherungsnehmer die Aufnahme einer Tätigkeit nicht angezeigt hat.

Achtung! Die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit muss der Versicherte dem BU-Versicherer in jedem Fall von sich heraus anzeigen. Geschieht dies nicht, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor und der Versicherer kann BU-Renten sogar zurückverlangen!

Benötige ich einen Anwalt bei der Überprüfung der Berufsunfähigkeit?

In den meisten Fällen benötigen Sie keinen Rechtsanwalt bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit. Schneider Versicherungsrecht bietet Mandanten, die bereits in der Erstprüfung vertreten wurden, immer eine kostengünstige Unterstützung im Nachprüfungsverfahren an.

Aber auch neuen Mandanten kann in der Regel im Rahmen einer einfachen Erstberatung geholfen werden. Eine vollständige anwaltliche Vertretung im Nachprüfungsverfahren ist in Fällen angezeigt, in denen Mandanten sich nicht in der Lage sehen, die umfassenden Auskünfte beizubringen oder wenn bereits ernsthafte Probleme zu erwarten sind.

Auch wenn Sie eine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen, sollten Sie immer über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind häufig und mit hohen Kosten verbunden!

Welche Probleme gibt es im Nachprüfungsverfahren?

Auch bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit haben sich typische Probleme herauskristallisiert. Die gute Nachricht ist, dass die Gerichte den Versicherungsnehmern zur Seite springen und den Versicherern relativ hohe Hürden auferlegen.

Keine formelle Einstellungsmitteilung

Der Versicherer ist verpflichtet, ein formelles Nachprüfungsverfahren durchzuführen. Es muss daher eine formelle Mitteilung erfolgen, deren Voraussetzungen § 174 Abs. 1 VVG zumindest andeutet.

Dauert die Leistungsprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung besonders lange und wird der Versicherungsnehmer zwischenzeitlich gesund oder kommt später eine Verweisung in Betracht, beschränken sich BU-Versicherer teilweise lapidar darauf, Berufsunfähigkeit hätte nur für einen bestimmten bestanden. Das ist dann keine formelle Einstellungsmitteilung mehr. Die Gerichte behandeln den BU-Versicherer so, als sei eine Anerkennung der BU aber keine Nachprüfung mit Einstellung erfolgt.

Sollten Sie mit einem solchen Fall konfrontiert sein, benötigen Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Rückwirkend befristetes Anerkenntnis

Zuweilen begegnet man der Praxis, dass BU-Versicherer rückwirkend befristete Anerkenntnisse abgeben. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass solche rückwirkenden Anerkenntnisse für einen abgeschlossenen Zeitraum unwirksam sind (BGH, Urteil vom 23.02.2022 – IV ZR 101/20).

In der Folge liegt keine formelle Einstellungsmitteilung vor. Ein Nachprüfungsverfahren nach § 174 VVG fand nicht statt und die Berufsunfähigkeitsversicherung muss (zunächst) unbefristet zahlen.

Formelle Voraussetzungen nicht erfüllt

Die meisten Gerichte gehen davon aus, dass der BU-Versicherer im Nachprüfungsverfahren „spiegelbildlich“ zur Erstprüfung den Wegfall der Berufsunfähigkeit darlegen muss.

Es bestehen die folgenden formellen Voraussetzungen eines Nachprüfungsverfahrens:

  • Der berufliche und gesundheitliche Zustand muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls und zum Zeitpunkt der Nachprüfung objektiv gegenübergestellt werden.
  • Der Versicherer muss eine subjektive Vergleichsbetrachtung vornehmen, warum er den Zustand damals so und jetzt anders bewertet.
  • Es müssen ärztliche Unterlagen oder Gutachten ausgehändigt werden, auf denen die Bewertung beruht.

 

Nicht wenige Einstellungen scheitern bereits an diesen Voraussetzungen. Details können kompliziert sein und Sie sollten im Zweifel anwaltliche Hilfe suchen.

 

FAQ zum Nachführungsverfahren in der BU

1. Was bedeutet Nachprüfungsverfahren in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der BU-Versicherer ist berechtigt, die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit in einem formellen Verfahren zu überprüfen. Es wird im Wesentlichen geprüft, ob gesundheitliche Verbesserungen eingetreten sind oder eine Verweisung in Betracht kommt.

Nach den meisten Bedingungen kann der Versicherer einmal jährlich prüfen. In der Praxis finden Nachprüfungen meist alle zwei bis drei Jahre statt.

Der Versicherer wird zur Überprüfung der Berufsunfähigkeit meist einen Fragebogen für Sie und gegebenenfalls für Ihre Ärzte übersenden. Sie müssen alle Berichte von Ärzten und Therapeuten zur Verfügung stellen, die eine Aussage zu Ihrem Gesundheitszustand machen.

Wirken Sie am Nachprüfungsverfahren nicht mit, stellt der Versicherer relativ schnell die Zahlung der BU-Rente ein. Sollten Sie Zeit benötigen, um Unterlagen zu beschaffen, nehmen Sie umgehend mit dem Versicherer Kontakt auf und bitten um Fristverlängerung.

Sofern Sie noch krank sind und nicht wieder in einer vergleichbaren Tätigkeit arbeiten, sollten Sie Einstellungsmitteilungen immer von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung überprüfen lassen. Einstellungsmitteilung sind nicht selten rechtswidrig. Unterhalten Sie immer eine Rechtsschutzversicherung, denn Gerichtsverfahren sind sehr teuer.