Berufsunfähigkeit bei Rückenschmerzen, einem Bandscheibenvorfall oder Erkrankungen der Wirbelsäule und des Bewegungsapparates gehören zu den häufigsten Gründen für Berufsunfähigkeit. Rund um den Komplex Berufsunfähigkeitsversicherung bei Rückenschmerzen treten einige Probleme juristische Probleme auf, die nachfolgend erläutert werden.
Rückenleiden sind eine klassische Zivilisationskrankheit. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates zählen in Deutschland zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit – direkt hinter psychischen Erkrankungen (Depressionen, Burnout, posttraumatische Belastungsstörungen usw.).
Drei von vier Menschen klagen über gelegentliche Rückenschmerzen.
Fast ein Viertel aller krankheitsbedingten Ausfalltage geht auf Beschwerden des Bewegungsapparates zurück.
Die Ursachen für Rückenschmerzen können sehr unterschiedlich sein. Nach neueren Erkenntnissen gelten jedoch etwa 85 % der Rückenschmerzen als unspezifisch, d. h. Ärzte können keine klar fassbare körperliche Ursache feststellen.
Typische Risikofaktoren für Rückenschmerzen sind u. a.:
Langes Sitzen (z. B. im Büro, Homeoffice)
Langes Stehen
Bewegungsmangel
Übergewicht
Stress und andere psychische Belastungen
Fehlbelastungen (z. B. beim Sport) oder einseitige Belastungen
Schon- und Zwangshaltungen
Schwere körperliche Arbeit
Gerade weil Rückenschmerzen so verbreitet sind, versuchen Berufsunfähigkeitsversicherer häufig, Ansprüche mit pauschalen Hinweisen auf „normale Verschleißerscheinungen“ oder „berufstypische Belastungsschmerzen“ zurückzuweisen.
Die meisten BU-Bedingungen definieren die Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit wie folgt:
Berufsunfähig ist, wer infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft oder für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben.
Übertragen auf Rückenschmerzen bedeutet das:
Ihre Rückenbeschwerden müssen dazu führen,
dass Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit überwiegend (mehr als 50 %) nicht mehr ausüben können,
und ein Arzt (oft mehrere Fachärzte) diese Einschränkungen bestätigt.
Was auf den ersten Blick einfach klingt, ist in der Praxis kompliziert. Oftmals zahlen Berufsunfähigkeitsversicherer nicht, sofern nicht schwerste körperliche Grunderkrankungen vorliegen. Gerade im Bereich Rückenschmerzen und chronische Schmerzsyndrome gibt es in BU-Verfahren häufig Streit um:
die Frage, ob die Schmerzen „nur“ altersentsprechende Belastungserscheinungen sind,
den Umfang der Einschränkungen im konkreten Beruf,
und die Frage, ob eine dauerhafte Berufsunfähigkeit oder nur eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Vergleichsweise „günstiger“ für Versicherte ist die Situation, wenn sich die Berufsunfähigkeit auf eine klar nachweisbare körperliche Grunderkrankung zurückführen lässt. Hierzu gehören z. B.:
Bandscheibenvorfall (Discusprolaps)
Arthrose
Osteoporose
Rheuma
Morbus Bechterew
andere degenerative Wirbelsäulenerkrankungen
Solche Erkrankungen lassen sich durch Fachärzte (Orthopädie, Neurochirurgie, Neurologie, Rheumatologie) relativ gut diagnostizieren. Der Zusammenhang mit einem chronischen Schmerzsyndrom ist für Sachverständige im Regelfall darstellbar.
Beispiel:
Das Landgericht München I (Urteil vom 20.04.2017, Az. 23 O 12413/15) sprach einem selbstständigen Steuerberater und Geschäftsführer eine BU-Rente zu. Der Mann litt infolge eines Discusprolapses im Bereich der Lendenwirbelsäule über einen längeren Zeitraum an erheblichen Schmerzen, die mehrfach stationär behandelt wurden.
Wesentliche Einschränkungen waren:
stark eingeschränkte Sitz- und Stehfähigkeit
eingeschränkte Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen
massive Einschränkung der Mobilität
Beeinträchtigung von Konzentrationsfähigkeit und Schlaf durch Schmerzen und Medikamente
Das Gericht sah die Schwelle zur Berufsunfähigkeit als überschritten an. Der Fall zeigt: Eine gut dokumentierte körperliche Wirbelsäulenerkrankung kann den BU-Anspruch deutlich stärken.
Deutlich schwieriger sind Fälle, in denen sich ein Rückenleiden nicht mit einer klar fassbaren körperlichen Grunderkrankung belegen lässt. Hier sprechen Mediziner von unspezifischen Rückenschmerzen oder von chronischen Schmerzsyndromen ohne eindeutigen organischen Befund.
In solchen Verfahren entsteht für den Versicherungsnehmer ein erhebliches Beweisproblem.
Ein Beispiel hierfür ist eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 06.09.2016, Az. 12 U 79/16). Dort stand zwar fest, dass der Kläger unter chronischen Schmerzen litt. Um Berufsunfähigkeit zu beweisen, hätte er jedoch darlegen müssen, „dass seine Beeinträchtigungen über normale, mit der von ihm verrichteten schweren körperlichen Arbeit typischerweise verbundene Belastungsschmerzen hinausgingen. Vielmehr hätte der Kläger darüber hinaus beweisen müssen, dass die Schmerzen nach ihrem Ausmaß einer Berufsausübung entgegenstanden und entweder prognostisch eine dauerhafte Berufsunfähigkeit erwarten ließen (§ 2 Abs. 1 ABB) oder dieser Zustand zumindest für einen Zeitraum von sechs Monaten ununterbrochen andauerte (§ 2 Abs. 3 ABB)“ (OLG Karlsruhe, Urteil vom 6.9.2016, Az. 12 U 79/16)
Der Kläger scheiterte daran, sein subjektives Schmerzempfinden so konkret zu schildern und zu belegen, dass sich daraus eine objektive, gerichtlich verwertbare Aussage über die Berufsunfähigkeit machen ließ. Das Urteil zeigt sehr deutlich, wie wichtig eine spezialisierte Rechtsanwalt für die Berufsunfähigkeitsversicherung in solchen Verfahren ist.
Die Rechtsprechung gibt klare Leitlinien, wie subjektiv empfundene Schmerzen zu objektiv verwertbaren Beweisen werden können. Das OLG Hamm hat bereits 1996 (Urteil vom 21.06.1996 – 20 U 351/94) zwei Beweiswege aufgezeigt:
Nachweis körperlicher Ursachen
– insbesondere orthopädische, neurologische oder internistische Befunde
Nachweis psychischer bzw. psychosomatischer Ursachen,
z. B. eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung mit Krankheitswert.
Die körperliche Ursache für Rückenschmerzen lässt sich zunächst über:
Arztberichte (Hausarzt, Orthopäde, Neurologe, Rheumatologe)
Röntgenaufnahmen
MRT-Befunde
Laborwerte
Entlassungsberichte aus Krankenhäusern und Reha-Kliniken
darlegen. Im Prozess stützen Gerichte ihre Entscheidung häufig auf ein medizinisches Sachverständigengutachten, das aus diesen Unterlagen sowie einer umfassenden Untersuchung des Versicherten erstellt wird.
Fehlt eine klare organische Ursache, wird der Nachweis der Berufsunfähigkeit schwieriger. In solchen Fällen muss der Versicherte durch eine möglichst detaillierte Schilderung und saubere Dokumentation darlegen:
wie häufig und in welcher Intensität die Schmerzen auftreten,
welche Tätigkeiten (z. B. Heben, Tragen, langes Sitzen, konzentriertes Arbeiten) nicht mehr möglich sind,
wie sich die Schmerzen auf Konzentration, Schlaf, Leistungsfähigkeit und Alltag auswirken.
Regelmäßige ärztliche Konsultationen sind unverzichtbar. Nur wenn Beschwerden über längere Zeit ärztlich dokumentiert wurden, lässt sich vor Gericht überzeugend eine Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen begründen.
Tipp: Die Schmerzmedizin hat sich zu einem eigenen Fachgebiet entwickelt. Fachärzte verschiedener Richtungen können sich durch eine Zusatzweiterbildung in der Schmerzmedizin spezialisieren. Für Patienten mit chronischen Rückenschmerzen ist die Behandlung bei einem Schmerzmediziner häufig sinnvoll – sowohl therapeutisch als auch aus Sicht des späteren BU-Nachweises.
Ein Schmerztagebuch kann ein äußerst wichtiger Baustein in der Beweisführung gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Rückenschmerzen sein.
Im Schmerztagebuch sollten täglich notiert werden:
Zeitpunkt und Häufigkeit des Auftretens der Schmerzen
Intensität der Schmerzen (z. B. auf einer Skala von 0–10)
Auslöser oder Zusammenhänge (z. B. bestimmte Bewegungen, Belastungen, Arbeitssituationen)
Medikamente und deren Wirkung
insbesondere: welche beruflichen Tätigkeiten aufgrund der Schmerzen nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich sind
Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. stellt auf ihrer Webseite hilfreiche Hinweise zur Führung eines Schmerztagebuchs zur Verfügung.
Schmerztagebuch per App
Inzwischen gibt es eine Reihe von Apps, die das Führen eines Schmerztagebuchs stark erleichtern. Das Technikmagazin CHIP hat hierzu einen Testbericht über kostenlose Schmerztagebuch-Apps veröffentlicht.
Für das iPhone gibt es z. B. die App „Pain Tracer“, die kostenlos im App Store heruntergeladen werden kann. Auch für Android existieren vergleichbare Anwendungen.
Wichtig ist nicht die „perfekte“ App, sondern dass Sie Ihre Beschwerden regelmäßig, nachvollziehbar und über einen längeren Zeitraum dokumentieren.
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und bereits einmal wegen einer Rückenerkrankung bzw. Rückenschmerzen in ärztlicher Behandlung waren, müssen Sie diese Erkrankungen und Arztbesuche unbedingt auf den Antragsformular angeben. Neben psychischen Erkrankungen sind Rückenschmerzen der häufigste Grund, warum Versicherer Anfechtung oder Rücktritt erklären. Kein Versicherer wird Ihren Antrag ablehnen, wenn Sie wegen einer Sportverletzung oder einer Verrenkung von Ihrem Hausarzt eine Physiotherapie verschrieben bekommen haben.
Typischer Fall: Eine „unproblematische“ Behandlung – z. B. wegen einer Sportverletzung oder einer kurzfristigen Verspannung, für die der Hausarzt lediglich Physiotherapie verschreibt – wird im Antrag nicht angegeben, weil sie dem Antragsteller belanglos erscheint.
Später nutzt der Versicherer dies, um sich wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zu lösen:
Der Vertrag wird angefochten oder es wird der Rücktritt erklärt.
Sie erhalten keine Rente.
Der Vertrag ist beendet und Beiträge können in der Regel nicht zurückverlangt werden.
Daher gilt: Im Zweifel lieber „zu viel“ angeben als zu wenig. Unsichere Konstellationen sollten Sie unbedingt vor Antragstellung mit einem spezialisierten Anwalt besprechen.
Die vorhergehenden Ausführungen zeigen: Der Nachweis der Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen ist oft anspruchsvoll und mit erheblichen Beweisproblemen verbunden.
Wenn Sie Ihre Krankengeschichte gut dokumentiert haben, können Sie zwar zunächst selbst einen BU-Leistungsantrag stellen. Häufig treten aber folgende Situationen auf:
der Versicherer verweigert die Leistung mit dem pauschalen Hinweis, die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit seien nicht nachgewiesen,
die Leistungsprüfung wird über Monate hingezogen, ohne klare Entscheidung,
es werden Gutachten eingeholt, die Ihre Beschwerden relativieren oder als „altersentsprechend“ darstellen.
Spätestens dann sollten Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung hinzuziehen. Viele Ablehnungen sind pauschal, angreifbar oder rechtswidrig. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung erhöht Ihre Chancen erheblich.
Wurden bereits Anfechtung oder Rücktritt vom Versicherer erklärt, sollten Sie auf keinen Fall allein weiter argumentieren. In solchen Konstellationen ist eine umfassende Sachverhaltsaufklärung und eine fundierte juristische Argumentation Ihre letzte Chance, den Versicherungsschutz zu retten.
Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfälle und Wirbelsäulenerkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit – zugleich aber auch zu den streitträchtigsten. Eine sorgfältige medizinische Dokumentation, ein konsequent geführtes Schmerztagebuch und eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht sind entscheidend, um Ihre Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgreich durchzusetzen.