Eine Fraktur des Beckenrings kann zu schweren dauerhaften Schäden führen. In der privaten Unfallversicherung kann die Bemessung des Invaliditätsgrads bei einem Beckenbruch kompliziert sein. Oft werden Leistungen unrechtmäßig gekürzt.
Ein Bruch des Beckens kann zu schwerwiegenden Dauerschäden führen. Insbesondere bei älteren Menschen ist eine Beckenringfraktur in der privaten Unfallversicherung mit diversen Problemen verbunden. Obwohl Unfall und Invalidität klar erscheinen, finden sich diverse Ansatzpunkte, warum die private Unfallversicherung nicht zahlt.
Eine Beckenringfraktur bezeichnet einen Bruch des knöchernen Rings, der das Becken bildet. Dieser Ring besteht aus mehreren Knochen, darunter das Kreuzbein, das Steißbein und die beiden Hüftknochen. Eine Fraktur des Beckenrings tritt in der Regel aufgrund erheblicher Krafteinwirkungen auf und kann eine Reihe von gesundheitlichen Komplikationen nach sich ziehen. Bei älteren Menschen besteht zudem das Risiko sogenannter Insuffizienzbrüche. In der privaten Unfallversicherung stellt die Beckenringfraktur einen durchaus häufigen Versicherungsfall dar, da sie oft durch Unfälle wie Stürze oder Verkehrsunfälle verursacht wird.
Eine Beckenringfraktur entsteht in der Regel durch eine hohe Krafteinwirkung auf das Becken. Solche Krafteinwirkungen können bei verschiedenen Unfallszenarien auftreten:
Die Feststellung eines Invaliditätsgrads einer Beckenringverletzung kann relativ schwierig werden. Die Fraktur des Beckens wird zunächst außerhalb der Gliedertaxe bemessen. Sofern eine instabile Ausheilung erfolgt und dauerhafte Beeinträchtigungen verbleiben, kann ein Invaliditätsgrad von 5% bis 20% bemessen werden.
Hinzu kommt, dass teilweise Nervenfunktionsstörungen vorliegen, welche zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Beine führen können. In diesem Fall ist nach Gliedertaxe nach dem Beinwert zu bemessen. Ebenfalls zu berücksichtigen können urologische Schäden sein.
Beispielhaft sei an dieser Stelle ein Kanzleifall beschrieben:
Die 82jährige Versicherte erlitt eine komplizierte Mehrfachfraktur des Beckenrings. Es bestanden die folgenden Diagnosen: Subakute Fraktur des Os sacrum beidseits rechtsbetont sowie mehrfragmentäre dislozierte vordere Beckenringfraktur rechts im Sinne der instabilen Insuffizienzfraktur.
Weiterhin lagen Lähmuneng des Nervus. cutaneus femoris lateralis und der Nervus femoralis vor. Die Mandantin litt unter einer erheblichen Beeinträchtigung der Gehfähigkeit. Sie konnte nur noch kurze Strecken mit dem Rollator zurücklegen.
Die Höhe Invalidität aufgrund der Beckenringfraktur und der Nervenschädigung wurde wie folgt berechnet:
Beckenringfraktur 20%
Linkes Bein 10/20 von 70% 35%
Rechtes Bein 10/20 von 70% 35%
Gesamt 90%
Die Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung aufgrund einer Beckenringfraktur kann schwierig zu bemessen sein. Einige Versicherer unterbreiten gern ein Angebot mit einer viel zu geringen Invaliditätsleistung. Tatsächlich ergibt sich aber bei einer instabil verhielten Fraktur des Beckenrings im Zusammenhang mit der nicht selten anzutreffenden Lähmung von Nerven und eingeschränkter Gehfähigkeit eine deutlich höhere Leistung.
Versicherte sollten ihre Ansprüche in jedem Fall von einem spezialisierten Rechtsanwalt für private Unfallversicherung prüfen lassen. Wir bieten hierzu immer eine kostenlose Ersteinschätzung an.
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