Ein Klageverfahren in der Berufsunfähigkeitsversicherung gegen die Proxalto Lebensversicherung konnte für den Mandanten erfolgreich mit einer Zahlung von 50.000,00 € abgeschlossen werden. Ein langwieriges und schwieriges Verfahren wurde damit erfolgreich zum Abschluss gebracht.
Generali zahlte zunächst befristet
Der Mandant unterhielt ursprünglich einen Versicherungsvertrag über einen deutschen Autobauer in einem Kollektivvertrag bei der Generali. Im Jahr 2012 erlitt der Mandant einen Bandscheibenvorfall und musste 2014 operiert werden. Der Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente wurde 2014 gestellt und es erfolgte zunächst eine befristete Zahlung aufgrund der Berufsunfähigkeit bis zum Oktober 2016. Anschließend nahm der Mandant an einer Umschulungsmaßnahme zu einer weniger belastenden Tätigkeit teil. Da sich die Beschwerden nicht besserten, stellte der Mandant erneut einen Antrag.
Gutachten durch „OFI – Orthopädisches Forschungsinstitut Berlin“
Die Generali beauftragte daraufhin den Arzt Dr. med. Klaus Weinbach vom „OFI“ mit der Erstellung eines Gutachtens. Es war wenig verwunderlich, dass aufgrund dieses Gutachtens eine Ablehnung der Berufsunfähigkeit erfolgte. Zunächst versuchte der Versicherungsnehmer selbst, gegenüber der Generali seine Ansprüche geltend zu machen. Als dies nicht zum Erfolg führte, suchte sich der Versicherte im Juni 2018 anwaltliche Hilfe bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Als die Generali auf ein ausführliches anwaltliches Schreiben wiederum nicht einlenkte, wurde im Oktober 2018 Klage eingereicht.
Klage gegen die Generali
Im Klageverfahren wurde unter anderem zu methodischen Mängeln im Gutachten des „OFI – Orthopädisches Forschungsinstitut Berlin“ vorgetragen. Die Mängel erscheinen auch dem Gericht als derart schwerwiegend, dass der Richter bereits frühzeitig darauf hinwies, das Gutachten von Dr. Weinbach nicht zur Beweiswürdigung heranzuziehen.
Verzögerung des Verfahrens
Ab Oktober 2019 firmierte die Generali Lebensversicherung AG nunmehr als Proxalto Lebensversicherung AG. Aber auch die Proxalto zahlte nicht für die Berufsunfähigkeit des Mandaten. In den nächsten Monaten folgten mehrfache Erkrankungen des Richters, der letztlich aufgrund gesundheitlicher Probleme in den Ruhestand versetzt wurde. Berufsunfähigkeit gibt es auch in der Justiz. Für den Mandanten war der Zustand leider sehr unbefriedigend, da sich das Verfahren über die nächsten zwei Jahre hinzog.
Neuer Beruf und rückwirkende Zahlung
Der Mandant hatte in der Zwischenzeit einen neuen Beruf gefunden und konnte fast ein ähnliches Einkommensniveau erreichen. In dem Prozess musste also umgedacht werden und es erschien sinnvoller, die Risiken einer erneuten Begutachtung zu meiden und für den Versicherungsnehmer einen guten Vergleich auszuhandeln. Die anfangs sehr zähen Verhandlungen konnten durch geschickte juristische Argumentation und das Aufzeigen erheblicher Risiken für den Versicherer zur Zahlung einer Abfindung In Höhe von 50.000,00 € und damit zu einem Erfolg geführt werden.