Erleidet ein Versicherungsnehmer aufgrund eines Unfalls eine Querschnittslähmung, muss er sich in der Regel auf langwierige und schwierige Auseinandersetzung einstellen. Leider wird die Hoffnung auf eine schnelle Regulierung in der privaten Unfallversicherung oft enttäuscht. Die Ansatzpunkte für Versicherer nicht zahlen müssen, sind vielfältig. Betroffene sollten sich daher frühzeitig auf einen spezialisierten Rechtsanwalt, wenn die private Unfallversicherung nicht zahlen will.
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Querschnittslähmung: kein Unfall?
Erste Voraussetzung für die Invaliditätsleistung aus der Unfallversicherung ist des Vorliegens eines Unfalls. Ein Unfall wird definiert als ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis, durch welches die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Problematisch: Bandscheibenvorfall
Eine Querschnittslähmung aufgrund eines Bandscheibenvorfalls ist sehr selten, ist aber möglich, wie der tragische Fall dieses jungen Mannes zeigt.
Ein Bandscheibenvorfall ist nur dann mitversichert, wenn er sich unmittelbar auf den Unfall zurückführen lässt. Ob dies der Fall ist, sorgt regelmäßig zu heftigem Streit zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.
Myelopathie und Unfallversicherung
Erhebliche Probleme in der privaten Unfallversicherung bestehen auch, wenn der Versicherungsnehmer unter einer zervikalen Myelopathie litt. Verengungen in der Halswirbelsäule und permanenter Druck können zu dramatischen Symptomen führen. Erleidet die versicherte Person beispielsweise einen schweren Sturz und wird in der Folge querschnittsgelähmt, behaupten Unfallversicherer oft, die Invalidität sei auf die Myelopathie und nicht auf den Sturz zurückzuführen.
Hier gilt es genau zu unterscheiden. Unfallversicherer und deren Gutachter versuchen regelmäßig die Versicherten (und auch einige Anwälte) in die Irre zu führen, in dem sie behaupten, zwischen dem Sturz und der Invalidität durch die Querschnittslähmung läge kein Ursachenzusammenhang (Kausalität) vor. In der Regel ist diese Behauptung falsch! Die Myelopathie kann eine Rolle beim sogenannten Mitwirkungsanteil spielen, schließt in den meisten Fällen aber nicht die Kausalität aus. Diese feinsinnige Unterscheidung kann im Ergebnis zu einem großen Unterschied führen: keine Zahlung oder zumindest eine teilweise Zahlung.
Querschnittslähmung: Vollinvalidität in der privaten Unfallversicherung
Eine komplette Querschnittslähmung ist ein klassischer Fall, in dem von einer Vollinvalidität in der privaten Unfallversicherung auszugehen sein wird.
Liegt eine inkomplette Querschnittslähmung vor, kommt es auf den Schweregrad der Lähmung an. Der Invaliditätsgrad wird auch hier regelmäßig außerhalb der Gliedertaxe zu bewerten sein und wird zwischen 50% und 100% betragen.
Feststellen lässt sich der Invaliditätsgrad aufgrund einer kompletten oder inkompletten Querschnittslähmung ausschließlich durch ein sorgfältig erstelltes medizinisches Sachverständigengutachten.
Querschnittslähmung: Mittwirkungsanteil in der privaten Unfallversicherung
Es erhebliches Problemfeld stellt die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen dar. Liegen diese vor, kann der Unfallversicherer die Invaliditätsleistung mindern.
Ein sehr typischer Fall ist das Vorliegen einer zervikalen Myelopathie. Stürzt der Versicherungsnehmer und verletzt ich im Bereich der Myelopathie, kann es zu erheblichen Verletzungen bis hin zu einer (inkompletten) Querschnittslähmung kommen. Die Versicherer beauftragen dann meist ein „Gutachterinstitut“ ihres Vertrauens, in dem ein Gutachter einen erheblichen Mitwirkungsanteil der Myelopathie behauptet. Nicht selten bewegen sich diese Mitwirkungsanteile bei 75%. Die Begründung bleibt oft pauschal. Die Invaliditätsleistung wird dann entsprechend gekürzt.
Die Fälle, in denen Unfallversicherer eine Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen behaupten, sind juristisch und medizinisch ausgesprochen anspruchsvoll. Unfallversicherer streiten sich oftmals über Jahre durch mehrere Instanzen. Ein solcher Rechtsstreit ist für ohnehin erkrankte Menschen anstrengend und auf Dauer zermürbend. Sie sollten daher immer einen erfahrenen Rechtsanwalt im Versicherungsrecht konsultieren, um sich beraten und vertreten zu lassen.
Wann zum Anwalt für private Unfallversicherung?
Sofern Sie ein Gutachten erhalten haben und der Unfallversicherung entweder gar nicht zahlen will oder die Leistung aufgrund eines Mitwirkungsanteils kürzt, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht zu Raten ziehen. Auch wenn Ihnen die Invaliditätsleistung zu niedrig vorkommt, sollten Sie das Schreiben des Versicherers und das Gutachter immer prüfen lassen. Wenn Ihnen der Versicherer bei einer (inkompletten Querschnittslähmung) eine Invaliditätsleistung von 20% anbietet, ist etwas faul.
Vertrauen Sie im Fall einer so schweren Verletzungsfolge wie einer Querschnittslähmung immer einem Spezialisten in der privaten Unfallversicherung. Der Streit mit den Versicherern kann sich über Jahre hinziehen. Es geht um viel Geld und die Versicherer streiten sich bis zum Äußersten.