Berufsunfähigkeit einer Architektin wegen Depressionen

Schneller Erfolg mit anwaltlicher Hilfe: Baloise erkennt Berufsunfähigkeit aufgrund von Depressionen einer Architektin an.

Berufsunfähig aufgrund schwerer Depressionen und Anpassungsstörung

Die Mandantin arbeitete mehrere Jahre nach einem Studium in einem Architekturbüro. Die Architektin entwickelte eine Anpassungsstörung und eine schwere depressive Episode. Es traten die typischen Symptome einer Depression wie Schlaf-/Einschlafstörungen, Vermindertem Selbstwertgefühl, Interessenverlust, Antriebslosigkeit, Sozialem Rückzug bis hin zu selbstverletztendem Verhalten auf. Auf Anraten des Hausarztes begab sich die Versicherungsnehmerin in psychiatrische Behandlung und begann eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Schließlich begab sich die Frau in eine stationäre Therapie, konnte die Arbeitsfähigkeit jedoch nicht wiedererlangen. Letztlich musste sie den Arbeitsplatz im Architekturbüro vollständig aufgeben.

Antrag bei der Baloise bleibt erfolglos

Die Versicherungsnehmerin stellte ein Antrag bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Baloise Lebensversicherung. Der Versicherer zog die medizinischen Unterlagen bei und lehnte schließlich die Leistungspflicht ab. Die Begründung fiel recht pauschal aus. Nach Auswertung aller Unterlagen käme man zu dem Ergebnis, dass eine 50%ige Berufsunfähigkeit nicht vorläge, sondern lediglich eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit.

Schneller Hilfe durch Rechtsanwalt Schneider

Zunächst wurde bei der Baloise die Schadensakte angefordert. Hier stellte sich schnell heraus, dass gravierende Fehler bei der Antragstellung gemacht wurden. Voraussetzung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist nämlich Arbeitsplatzbeschreibung und die darauf bezogene 50%ige Berufsunfähigkeit. Gerade bei Berufsunfähigkeit wegen Depressionen ist eine solche Darstellung oftmals sehr anspruchsvoll. Nicht zwangsläufig führen alle Symptome einer Depression dazu, dass jemand nicht mehr arbeiten kann. Gemeinsam mit der Mandantin wurde also intensiv das Berufsbild dargestellt und mit den medizinischen Befunden in Einklang gebracht. 

Baloise beauftragt Gutachter und erkennt Berufsunfähigkeit an

Die Angelegenheit wurde dem Versicherer umfassend anwaltlich dargelegt. Der Versicherer wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass aus der Akte ersichtlich war, dass von der Mandantin nur eine unzureichende Beschreibung des Berufs erfolgte. Dies wurde nunmehr nachgeholt und die Baloise beauftragte einen Gutachter. Dieser stellte fest, dass die Depression derart schwerwiegend war, dass die Mandantin ihren Beruf nicht mehr ausüben konnte. Die Architektin erhielt nunmehr etwa 2000 € Rente und konnte sich der Wiederherstellung ihrer Gesundheit widmen. Denn bei aller Beschwernis bleibt festzuhalten: Depressionen sind durch die moderne Medizin und Psychotherapie sehr gut behandelbar.

Anmerkung

Der Fall ist typisch. Sehr oft werden bei der Antragstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung Fehler gemacht. Die meisten Versicherer weisen nur sehr unzureichend. Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden. Es genügt, wenn der Versicherer mitteilt, worauf es ihm bei der Leistungsprüfung ankommt. Zu intensiven Hilfestellungen ist er nicht verpflichtet. Allzu oft begehen Versicherungsnehmer gerade bei psychischen Erkrankungen gravierende Fehler.  Die Mandantin hatte Glück, dass die Baloise sehr seriös agierte und die Angelegenheit nochmals intensiv prüfen ließ. Nicht wenige Versicherer lassen Versicherte nach einer „verkorksten“ Beantragung in ein teures Gerichtsverfahren laufen.

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