Die chronisch obstruktive Lungenerkrankung COPD (englische Abkürzung für Chronic Obstructive Pulmonary Disease, ist eine schwere nicht heilbare Erkrankung der Lunge und gehört zu den häufigsten Krankheiten im höheren Erwachsenenalter. Kann man aufgrund COPD berufsunfähig und wenn ja, ab wann liegen die Voraussetzung für Berufsunfähigkeit vor? Dieser Beitrag soll Klarheit für COPD-erkrankte Versicherungsnehmer schaffen.
Die Erkrankung ist durch eine chronische Entzündung und einer dauerhaften Verengung der Atemwege gekennzeichnet. Oftmals ist die Erkrankung von einer Zunahme der Symptome gekennzeichnet.
Typische Symptome der COPD sind eine dauerhafte Erweiterung der Lungenbläschen (Lungenemphysem), Husten und Auswurf (chronische Bronchitis). Die Betroffenen leiden unter zunehmender Atemnot, die anfangs bei körperlicher Belastung und späteren Krankheitsverlauf auch in Ruhe auftritt. Durch die Einschränkung der Mobilität kann es zu Muskelverlust, Folgeerkrankungen oder psychischen Leiden kommen.
Den größten Risikofaktor für eine COPD stellt zumindest in Deutschland das Tabakrauchen dar. Besonders in Entwicklungsländern stellen Luftverschmutzung u. a. durch Schwefeldioxid, Feinstaub oder Stickoxide weitere Faktoren dar. Problematisch können auch berufliche Expositionen bei Personen sein, die Stäuben, Gasen oder Lösungsmitteldämpfen ausgesetzt sind.
Die Global Initiative for Chronic Obstructive Lung Disease (GOLD) teilt die COPD in die Schweregrade I (leicht) bis IV (sehr schwer) ein. Diese anerkannte Einteilung spielt bei der Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeit wegen COPD eine wichtige Rolle.
In vielen Fällen wird durch die COPD die berufliche Leistungsfähigkeit immer weiter beeinträchtigt. Betroffene können oft nur noch leichte körperliche Tätigkeiten ausführen und benötigen häufig Pausen, was in vielen Berufen nicht umsetzbar ist. Die eingeschränkte Belastbarkeit und häufigen Krankheitstage führen oft dazu, dass die Betroffenen ihren Beruf irgendwann nicht mehr ausüben können.
Ein zweites Problem sind Berufe, in denen eine hohe Exposition durch schädigende Stäube und Aerosole besteht. Hierdurch wird der Verlauf der Erkrankung verschlimmert.
Aus dem zuvor Geschriebenen wird klar, dass eine COPD auch zur Berufsunfähigkeit führen kann. Die große Schwierigkeit besteht darin, dass es sich bei der COPD um eine fortschreitende Erkrankung handelt. Den genauen Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit zu bestimmten, kann daher problematisch werden.
Anknüpfungspunkt ist zunächst der konkret ausgeübte Beruf. Es liegt auf der Hand, dass in einem Beruf mit körperlichen Beanspruchungen die Berufsunfähigkeit früher eintreten wird als bei einer Bürotätigkeit. Hierbei ist für den konkreten Fall zu prüfen, ob der Schweregrad der COPD und die damit einhergehenden Symptome derart hoch sind, dass der Beruf zu 50% nicht mehr ausgeübt werden kann.
Auf der anderen Seite ist es auch möglich, dass der konkrete Beruf zu einer Verschlimmerung führen kann, weil der / die Versicherte ständig Dämpfen, Stäuben, Aerosolen oder Gasen ausgesetzt ist.
Die Kanzlei hat einen anschaulichen Fall eines Kochs betreut, der aufgrund einer COPD berufsunfähig geworden war. Der Versicherte war einerseits nicht mehr in der Lage die körperlich belastende Tätigkeit in einer Hotelküche auszuüben. Andererseits bestand eine hohe Exposition mit heißen Dämpfen und Aerosolen, weshalb der Mandant seine Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte.
Wer einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeit bei COPD stellen will, wird mit einigen Schwierigkeiten konfrontiert werden. Das spezifische Problem liegt im progredienten Verlauf der Erkrankung. Üblicherweise verschlimmern sich die Symptome immer mehr und es ist nicht einfach, den Zeitpunkt herauszuarbeiten, an dem Berufsunfähigkeit vorliegt. BU-Versicherer wissen dies ganz genau und es wird in vielen Fällen zu frühzeitigen Ablehnungen kommen.
Es empfiehlt sich daher, den Leistungsantrag bei Berufsunfähigkeit mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht und einer anwaltlichen Spezialisierung auf Berufsunfähigkeit aufweist.
Die Kanzlei kann bei entsprechenden Voraussetzungen (zum Beispiel COPD GOLD Stadium II bis III) eine Erfolgsvereinbarung treffen, so dass für den Versicherungsnehmer kein unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko verbleibt.
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