Der Neurologe und Psychiater Herr Prof. Dr. med. Andreas Stevens ist mit seinem „Institut“ vorrangig auf die Erstellung von psychiatrischen Gutachten spezialisiert. Als weitere Gutachter treten Prof. Dr. med. Kuno Weise und Dr. med. univ. Dr. med. dent. Hannes C. Weise auf.
Neben dem Hauptsitz in Tübingen tritt Prof. Stevens ebenfalls in Berlin auf. Ein früherer Standort in Köln wird derzeit nicht mehr geführt (Stand 2024). An beiden Orten können nach eigener Auskunft Untersuchungen stattfinden:
Tübingen
Medizinisches Begutachtungsinstitut
Doblerstr. 17
72074 Tübingen
Berlin
Sana Gesundheitszentrum Marzahn
„Ernst Ludwig Heim“
Helene-Weigel-Platz 10,
12681 Berlin
Herr Prof. Andreas Stevens ist vor allem als Gutachter für Versicherungen bekannt geworden. Insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankentagegeldversicherung wird Prof. Stevens gern von Versicherern in Anspruch genommen. Daneben sind Tätigkeiten für Sozialversicherungsträger auf dem Gebiet der Gesetzlichen Unfallversicherung bekannt.
Prof. Stevens ist außerdem auf publizistischem Gebiet sehr aktiv. Hier vertritt er unter anderem die Auffassung, dass lediglich 47,3 % der Diagnosen von behandelnden Ärzten richtig sind (Stevens 2018).
Stevens schließt sich weiterhin der Ansicht an, dass 40 – 70 % der Leistungsanträge von Antwortverzerrungen geprägt sind, das heißt dass Anspruchsteller (etwa in der Berufsunfähigkeitsversicherung, in der Unfallversicherung oder nach Verkehrsunfällen) Beschwerdebilder vortäuschen oder überhöhen (Stevens 2020; Merten/Giger 2018). Er fordert daher den Einsatz sogenannter Beschwerdevalidierungstests im Rahmen einer testpsychologischen Zusatzbegutachtung. Im Anschluss an derartige Tests ergeht nicht selten der Vorwurf von Aggravation und Simulation durch den Versicherungsnehmer, was zu einer Ablehnung bspw. in der Berufsunfähigkeitsversicherung führt.
Die Aussagekraft bzw. die Unabdingbarkeit der einzelnen psychologischen Tests ist sowohl in der Medizin als auch in der Rechtsprechung sehr umstritten. Regelmäßig werden diese Testverfahren von psychiatrischen Gutachtern gefordert, die selbst ein Gutachterinstitut betreiben oder in erheblichem Maß für Versicherer tätig sind.
Insbesondere wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt und sich dabei auf ein Gutachten von Prof. Stevens beruft, sollten Sie das Gutachten immer von einem Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen lassen.
Insbesondere bei Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen (Depression, Burnout, Posttraumatische Belastungsstörung) erscheinen die Interpretationsspielräume der Gutachter groß.
Sie können das Gutachten jederzeit im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen lassen.
Verwenden Sie hierzu bitte dass Formular auf der Seite zu den Gutachterinstituten (anklicken).
Quellen:
Stevens, Andreas; Validierung – weshalb sie in der Behandlung so wichtig ist wie in der Begutachtung; Gen Re | NetLetter Schaden & Unfall Ausgabe 3/2020; (Stevens 2020)
Merten, Thomas; Giger, Peter; Wie häufig treten Simulation und Aggravation in der Begutachtung auf? Schätzungen von Laien; Forens Psychiatr Psychol Kriminol; Springer 2018; (Merten/Giger 2018)
Stevens, Andreas; Begutachtung der Kausalität, abrufbar: https://www.medsach.de/originalbeitraege/stevens-begutachtung-der-kausalitaet
Stevens, Andreas; Ärztliche und psychologische Validierung von Beschwerden und Leistungseinschränkungen – eine Standortbestimmung, MedSach 116 1/2020: 6-20
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