Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungskammer Bayern zahlt 111.000 € bei Morbus Sudeck

Die Mandantin arbeitetet bei einer Bank und unterhielt eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Versicherungskammer Bayern.

Aufgrund eines Mobus Sudeck (CRPS), einer Lunatumzyste, eines Ganglions und weiterer Schäden an der rechten Hand trat bei der Mandantin Berufsunfähigkeit ein. Gegenüber dem Versicherer gab die Mandantin an, dass sie aufgrund der Zyste und des darauf beruhenden Morbus Sudeck die Arbeit bei der Bank nicht mehr ausüben konnte. Die Tätigkeit war ganz überwiegend durch Computerarbeit und das Benutzen einer Maus geprägt.

Die Versicherungskammer Bayern lehnte die Berufsunfähigkeit ab und bezweifelte den Schwergrad der Erkrankung. Die Mandantin beauftragte zunächst eine große Kanzlei mit der Geltendmachung der Berufsunfähigkeit, welche das Mandat nach einigen Monaten wieder abgeben wollte.

Klage auf BU-Rente vor dem Landgericht Chemnitz

Die Versicherungsnehmerin musste sich also auf die Suche nach einem Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung in Chemnitz begeben. Sie beauftragte Rechtsanwalt Schneider mit der Prüfung und Klageeinreichung am Landgericht.

Im Klageverfahren bestritt die Versicherungskammer Bayern umfassen das Berufsbild der Klägerin. Das Gericht sah sich veranlasst, mehrere Mitarbeiter der Bank zu vernehmen. Die Mitarbeiter bestätigten durchgehend, dass die Tätigkeit der Versicherten in erheblichem Maß durch die Computerarbeit und Benutzung einer Maus geprägt ist.

Gutachten von Dr. Kabus zur Berufsunfähigkeit nicht überzeugend

Der Versicherer hatte zuvor ein Gutachten der Frau Dr. Kabus aus Chemnitz zur Berufsunfähigkeit eingeholt. Es wurde behauptet, die geschilderten Beschwerden ließen sich mit den Befunden nicht in Einklang bringen. Es läge lediglich eine Chronifizierung der Schmerzerkrankung vor.

Nach der Vernehmung der Zeugung und umfassender Argumentation zur komplexen Erkrankung fand bei der Versicherungskammer Bayern wohl ein Umdenken statt und zwischen den Parteien wurde eine Abgeltungssumme verhandelt.

Mit dem Versicherer konnte schließlich eine Abgeltungssumme von 111.000 € aufgrund der Berufsunfähigkeit wegen Morbus Sudeck verhandelt werden. Dabei wurde die Restlaufzeit des Vertrages berücksichtigt, der schließlich beendet wurde.

Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung in Chemnitz

Rechtsanwalt Schneider ist ausschließlich für Versicherungsnehmer tätig und vertritt als Anwalt für Berufsunfähigkeit in Chemnitz und Deutschland. Die Kanzlei bietet Versicherungsnehmern immer eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungskammer Bayern zahlt 111.000 € bei Morbus Sudeck