Die Ablehnung der Erstattung von Kosten für die Heilbehandlung und Hilfsmittel durch private Krankenversicherer haben stark zugenommen. Die Versicherungsnehmer bleiben oft ratlos zurück und können ihre Ansprüche ohne spezialisierten Rechtsanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht nicht durchsetzen.

Für die Versicherer ist die Ablehnung von Kostenerstattungen in vielen Konstellationen eine Art „Massengeschäft“, welches recht schematisch abläuft. Für den Versicherungsnehmer und seinen Rechtsanwalt stellen sich die Problemfelder oft als spezifisch und aufwendig dar.

Aufgrund meiner zahlreichen Erfahrungen in den letzten Jahren, möchte und muss ich Ihnen einige Hinweise für die Bearbeitung von Angelegenheiten im Bereich der Kostenerstattung mit auf den Weg geben.

  1. Kosten

Ein Rechtsanwalt muss bezahlt werden und er muss selbstverständlich auch kalkulieren, dass eine Rechtsangelegenheit wirtschaftlich bearbeitet wird. Andernfalls würde die Kanzlei irgendwann Insolvenz anmelden müssen.

Versicherungsrechtliche Fälle sind bei professioneller Bearbeitung fast immer überdurchschnittlich aufwendig. Sie rechnen sich nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erst ab einem gewissen Streitwert.

Da ich es ablehne, Fälle schnell oder oberflächlich zu bearbeiten, habe ich mich entschlossen, Fälle von Kostenerstattung bei einem Streitwert von unter 4000 € nur noch gegen Honorarvereinbarung zu übernehmen.

Das Honorar beträgt grundsätzlich mindestens 300 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Der Betrag entspricht der Vergütung, welche auch im sozialgerichtlichen Verfahren nach dem RVG üblich ist.

Dieser Betrag wird in den meisten Fällen vom Rechtsschutzversicherer nicht vollständig übernommen und kann auch nicht in voller Höhe beim Gegner geltend gemacht werden.

 

  1. Ihre Mitarbeit

Ein Fall kann ausschließlich dann bearbeitet werden, wenn von Ihnen sämtliche notwendigen Angaben unter Unterlagen beigebracht werden.

Hierfür bitte ich Sie, den nachfolgenden Fragebogen auszufüllen und die genannten Unterlagen in Kopie beizufügen.

 

Bitte versenden Sie ausschließlich Kopien oder Scans! Die Kanzlei übernimmt keine Haftung für Originalunterlagen. Eine Rücksendung von Unterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Bei bereits übernommenem Mandant erfolgt diese nur gegen eine gesonderte Kostenpauschale von 20 € zzgl. Mehrwertsteuer.

 

  1. Bearbeitungsdauer

Meine Kanzlei bearbeitet eine Vielzahl von aufwendigen Verfahren, in denen es um existenzsichernde Rentenzahlungen geht. Bitte haben Sie Verständnis, dass derartige Verfahren vorrangig bearbeitet werden.

Ein Rechtsanwalt kann es nicht rechtfertigen, einen Mandanten vorzuziehen, der 1500 € für Hörgeräte geltend macht und dafür einen Berufsunfähigen vertrösten, der droht in den Hartz4-Bezug zu fallen.

Gerade Mandate in der Berufsunfähigkeitsversicherung treten oft „wellenartig“ auf. Weniger wichtige Verfahren müssen dann zurückstehen.

Sollte für Sie eine Gesundheitsverschlechterung drohen oder wird Ihnen eine wichtige Therapie verweigert, weisen Sie bitte ausdrücklich darauf hin! Sie werden dann selbstverständlich vorgezogen.

Sie müssen derzeit mit einer Bearbeitungsdauer von 2 – 6 Monaten rechnen. Auch wenn Kollegen teilweise etwas anderes versprechen, stellt dies für spezialisierte Rechtsanwälte einen guten Durchschnitt dar.

Sie erhalten dafür eine hochprofessionelle Leistung mit überdurchschnittlichen Erfolgschancen.

Ihr

Rechtsanwalt Stephan Schneider