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Rechtsanwalt für private Krankenversicherung

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Private Krankenversicherungen versprechen hochwertige medizinische Versorgung und komfortable Leistungen. In der Realität erleben jedoch immer mehr Versicherte, dass ihre PKV Leistungen verzögert, kürzt oder komplett verweigert. Gleichzeitig steigt die Zahl der Fälle, in denen Versicherer versuchen, Verträge wegen angeblicher Falschangaben bei Vertragsschluss anzufechten oder vom Vertrag zurückzutreten.

Stephan Schneider

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Als Rechtsanwalt für Private Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung  unterstütze ich Versicherte in ganz Deutschland bei Leistungsablehnungen, Streit über die medizinische Notwendigkeit von Behandlungen, Problemen bei alternativen Therapien, GOÄ-Streitigkeiten sowie Anfechtungen wegen angeblicher vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen.

Inhalt: Rechtsanwalt private Krankenversicherung

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Die PKV zahlt nicht – „medizinische Notwendigkeit“ bestritten

Wichtig ist: Es gibt keinen festen Behandlungskatalog in der PKV. Maßgeblich ist immer der konkrete Einzelfall. Ausreichend ist, wenn eine Behandlung zur Linderung oder Heilung geeignet erscheint.

Gerade bei alternativen Behandlungsmethoden wie Osteopathie, Infusionstherapien, Hyperthermie oder neuen Behandlungskonzepten verweigern Versicherer häufig die Erstattung. Ganz so einfach macht es die Rechtsprechung den Privaten Krankenversicherungen jedoch nicht. Meist kann es genügen, wenn der Versicherte die bloße Eignung der alternativen Behandlungsmethode, seine konkrete Krankheit zu lindern oder zu heilen, schlüssig darlegt. Der Versicherer muss dann das Gegenteil beweisen, was regelmäßig nicht einfach für den Versicherer ist.

Hinweis: Die Beweisführung über die medizinische Notwendigkeit bei alternativen Behandlungsmethoden ist eine diffizile Spezialmaterie. Wenn Ihr Versicherer mit dieser Begründung eine Kostenerstattung verweigert, sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Private Krankenversicherung wenden. 

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung: Anfechtung und Rücktritt

Eine der folgenschwersten Konstellation für einen Versicherungsnehmer in der Privaten Krankenversicherung ist die Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer. Der Versicherungsnehmer verfügt ab dem Tag der Anfechtung über keinen Versicherungsschutz mehr. Dies nicht genug, forderte der Versicherer sämtlich gewährte Leistungen zurück, behält aber die gezahlten Beiträge ein.

Achtung! Erklärt Ihre Private Krankenversicherung eine Anfechtung, verfügen Sie über keinen Versicherungsschutz mehr! Sie sollten in diesem Fall immer sofort einen Rechtsanwalt für Private Krankenversicherung konsultieren.

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Die Anfechtung kann der Versicherer nur erklären, wenn Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen arglistig getäuscht haben. Die arglistige Täuschung muss aber vom Versicherer bewiesen werden. Die Hürde hierfür liegt relativ hoch. Allerdings wird die arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer zunächst vermutet, sofern die Gesundheitsfragen objektiv falsch beantwortet wurden. Es lässt sich aber in vielen Fällen das Gegenteil darlegen.

Hinweis: Es kommt vor, dass Private Krankenversicherer ohne intensive Prüfung des Sachverhalts die Anfechtung ins Blaue hinein erklären. Der Grund hierfür ist, dass sich einige Versicherer der erkrankten (und damit teuren) Versicherten entledigen wollen. Auch aus diesem Grund sollten Sie sich in diesem Fall aufgrund der schwerwiegenden Rechtsfolgen der Anfechtung immer von einem Rechtsanwalt für Private Krankenversicherung beraten lassen.

Rücktritt

Außerhalb einer arglistigen Täuschung kann der Versicherer einen Rücktritt wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung erklären. Ein solcher kann aber ausgeschlossen sein, wenn der Versicherungsnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat oder wenn der Versicherer den Vertrag auch unter diesen Umständen abgeschlossen hätten. Im letzteren Fall kann der Versicherer lediglich den Vertrag anpassen.

Ärger mit der Gebührenordnung (GOÄ)

Ein weiterer häufiger Ablehnungsgrund: „Die Arztrechnung ist überhöht.“

Versicherer kürzen dann Rechnungen, weil:

angeblich der Steigerungssatz zu hoch sei,

Leistungen falsch abgerechnet worden seien,

die Behandlung nicht dem Gebührenrahmen entspreche.

Auch hier gilt: Die PKV darf kürzen – aber nur in engen Grenzen. Sehr oft sind die Kürzungen rechtswidrig.

Wichtig: Rechtsschutzversicherung

Wer eine PKV abschließt, sollte unbedingt eine Rechtsschutzversicherung haben. PKV-Streitigkeiten können wegen der medizinischen Gutachten schnell Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen. Die Prämie für eine Rechtsschutzversicherung ist im Vergleich dazu sehr gering.

Bundesweite Tätigkeit -Kontakt innerhalb von 24 Stunden

Mit Kanzleisitz in Leipzig vertrete ich als Fachanwalt für Versicherungsrecht Versicherte deutschlandweit gegen Private Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und private Unfallversicherungen.

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