Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) ist eine private Versicherung, die eine finanzielle Absicherung für den Fall bietet, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Sind Sie gegen Berufsunfähigkeit (kurz: BU) versichert, haben Sie Monat für Monat hohe Beträge entrichtet. Sie erwarten dann zu Recht, dass Ihre Versicherung Ihnen in dem schicksalhaften Fall der BU zur Seite steht. Leider treten hierbei immer wieder Probleme auf. Die Versicherer der BU-Versicherung kürzen Leistungen, zahlen gar nicht oder erklären sogar Anfechtung und Rücktritt

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Im Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt

Tritt Berufsunfähigkeit ein, kann der Versicherte also nicht mehr in seinem Beruf arbeiten, informieren sich viele Versicherte zunächst bei ihrem behandelnden Arzt oder im Internet. Umfassende Information ist vor einem Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) ein absolutes Muss. Der Gang zu einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt ist in fast allen Fällen dringend geboten. Häufig wird dies bereits von den behandelnden Ärzten empfohlen. Sie müssen sich vor Augen halten, dass die Zahlung einer BU-Rente für die Versicherung enorme Kosten verursacht. Die Versicherung wird also alles versuchen, um die Zahlung der BU-Rente hinauszuzögern oder vermeiden. Über die möglichen Probleme bei einer BU-Versicherung möchten wir Sie nachfolgend informieren.

 

Probleme beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die typischen Probleme beim Abschluss einer BU-Versicherung sind gleich denen beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung (PKV). Das Stichwort heißt hier Gesundheitsfragen und vorvertragliche Anzeigepflicht. Jeden Versicherungsnehmer trifft die Pflicht, die Gesundheitsfragen vollständig, umfassend und wahrheitsgemäß zu beantworten. Kommt der Versicherungsnehmer dem nicht nach, sieht er sich dem Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung ausgesetzt oder ihm wird sogar der Vorwurf einer arglistigen Täuschung gemacht. Was bedeutet das?

Der Versicherung kann durch die Ausübung der folgenden Gestaltungsrechte den Vertrag einseitig beenden oder anpassen:

  1. Anfechtung des Versicherungsvertrags,
  2. Rücktritt vom Versicherungsvertrag,
  3. Kündigung des Versicherungsvertrags,
  4. Anpassung des Versicherungsvertrags.

Diese vom Versicherer einseitig zu erklärenden Gestaltungsrechte unterscheiden sich in ihrer Rechtsfolge. Aus Sicht des Versicherungsnehmers kann man sagen, dass sie in der Härte der Folgen gestaffelt sind. Zur Ausübung und zu den Rechtsfolgen dieser Gestaltungsrechte besteht eine kaum überschaubare Fülle an Rechtsprechung. Durch Sonderregelungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterscheidet sich die Rechtslage zudem teilweise deutlich vom allgemeinen Zivilrecht. Auch daher ist der Gang zu einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalts dringend zu empfehlen.

Bitte bedenken Sie, dass für einen Versicherungsvertreter oder einen Makler der Abschluss einer BU-Versicherung ein äußerst lukratives Geschäft ist. Die Prämien sind hoch und werden vom Versicherten über einen langen Zeitraum gezahlt. Der Vermittler der BU-Versicherung kann sich also über eine anständige Provision freuen. Das ist natürlich in Ordnung und wenn der Vermittler eine professionelle Beratungsleistung bietet, besteht auch kein Problem. Es gibt aber Fälle, bei denen Vermittler der Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht die Ernsthaftigkeit beimessen, die sie verdient. In diesen Fällen sind Schwierigkeiten bei der Beantragung der BU-Rente geradezu vorprogrammiert. Sie sollten dem Antrag auf eine BU-Versicherung immer die Kopie Ihrer Patientenakte beilegen. So kann die Versicherung später nicht behaupten, Sie hätten ihr irgendetwas verschwiegen. Wenn Sie ganz sichergehen wollen, fragen Sie auch hier einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Der Anwalt erhält kein Geld von der Versicherung, sondern berät sie ausschließlich in Ihrem Sinne.

 

Probleme beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente

Tritt Berufsunfähigkeit tatsächlich ein, kann der Weg zur BU-Rente lang und beschwerlich sein. Selten sind Fälle so klar, dass der Versicherer ohne weitere Probleme zahlt. Teilweise betreiben einige Versicherer durch ein Frage-und-Antwort-Spiel und versuchen, den Versicherten zu zermürben und zur Aufgabe zu zwingen. Nachfolgend ist der übliche Weg der Beantragung einer BU-Rente dargestellt.

 

Feststellung der Berufsunfähigkeit durch einen Arzt

Die Feststellung der Berufsunfähigkeit erfolgt durch einen Arzt. Sind Sie zu über 50% nicht mehr in der Lage, Ihre reguläre Arbeit auszuüben, liegt regelmäßig Berufsunfähigkeit vor. Teilweise kann sich der Begriff der Berufsunfähigkeit von Versicherung zu Versicherung unterscheiden. Sie sollten hier genau die Versicherungsbedingungen prüfen!

 

Berufsunfähigkeitsrente beantragen

Wurde durch einen Arzt die Berufsunfähigkeit festgestellt, sollten Sie schnellstmöglich Ihrer Versicherung über die Berufsunfähigkeit informieren. Versäumen Sie die zügige Meldung bei Ihrer Versicherung, könnten Sie gegebenenfalls Fristen verpassen.

Diese Information kann zunächst formlos oder über ein Online-Formular der Versicherung erfolgen.

Tipp: Übersenden Sie bei dieser Information noch keine Unterlagen. Vermeiden Sie es auch, bei einem eventuellen Rückruf des Versicherers mündliche Angaben zu machen.

Die Versicherung wird Ihnen nach der Meldung ein sehr umfangreiches Formular übersenden, welches Sie ausfüllen müssen. Alternativ besteht teilweise die Möglichkeit ein Formular online auszufüllen. In dem Formular wird von dem Betroffenen die Darstellung über seine berufliche Tätigkeit vor und nach Eintritt der behaupteten Berufsunfähigkeit verlangt. Der Versicherer verlangt vom Versicherungsnehmer hierbei sehr detaillierte Angaben, welche Tätigkeiten in welcher Zeitausgeübt wurden und welche Tätigkeiten aufgrund der Berufsunfähigkeit nicht mehr ausgeübt werden können.

Tipp: Sie sollten beim Ausfüllen des Formulars äußerst sorgfältig vorgehen. Falsche oder unvollständige Angaben über die zuvor oder jetzt noch ausgeübte berufliche Tätigkeit können eine Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles darstellen. Dies kann dazu führen, dass die Versicherung von der Leistung befreit wird! Im Zweifel lassen Sie sich von einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt beraten.

Der Versicherer wird weiterhin Unterlagen anfordern. Der Versicherungsschein oder der Nachweis der letzten Gehaltszahlungen sind dabei leicht zu beschaffen. Problematischer sind medizinische Angaben und ärztliche Unterlagen. Hier stellt sich regelmäßig das Problem der Schweigepflichtentbindung. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.

 

Schweigepflichtentbindung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Beantragung einer BU-Rente wird die Versicherung immer verlangen, dass der Versicherungsnehmer die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbindet. Sie haben die Möglichkeit, eine umfassende Schweigepflichtenbindung zu erteilen oder Sie lassen sich vom Versicherer einen Fragekatalog übermitteln und holen die Auskünfte bei den Ärzten selbst ein. Im zweiten Fall drohen Versicherer teilweise ein längeres Prozedere oder zusätzliche Kosten an.

Tipp: Sie sollten keine umfassende Schweigepflichtentbindung erteilen. Lassen Sie sich einen Fragenkatalog zuschicken. Sie können sich dann an Ihren behandelnden Arzt wenden und die Antworten selbst an die Versicherung weiterleiten. Kosten werden selten erhoben und sind verschmerzbar.

Vorsicht! Es bestehen ältere Verträge mit sehr umfassenden Schweigepflichtentbindungen. Der Versicherer kann auf deren Grundlage sehr weitreichende Nachforschungen betreiben. Grundsätzlich gilt, dass Sie jederzeit eine Schweigepflichtentbindung widerrufen können. Sollte Ihr Vertrag eine solche Klausel enthalten, empfiehlt es sich, die Schweigepflichtentbindung vorsorglich zu widerrufen.

Rechtsanwalt Schneider aus Leipzig berät bundesweit in allen Fragen der privaten Krankenversicherung (PKV). Der regionale Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei liegt in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Berlin.