Dr. med. Ludolph ist in der „Gutachter-Szene“ der privaten Unfallversicherung eine bekannte Persönlichkeit. Der Arzt firmiert derzeit unter dem „Institut für Ärztliche Begutachtung“, Düsseldorf. Besondere Bekanntheit genießt er als Autor von Begutachtungsliteratur in der privaten Unfallversicherung.
Institut für Ärztliche Begutachtung
Sonnenacker 62
40489 Düsseldorf
Sofern Sie eine gutachterliche Stellungnahme von Dr. Ludolph erhalten haben, sollten Sie diese immer überprüfen lassen. Dies betrifft insbesondere Aussagen bei Gelenkversteifungen (Handgelenk, Schultergelenk, Kniegelenk, Hüftgelenk) sowie Bemessungen bei Knie- und Hüftprothesen. Aus Erfahrung der Kanzlei sollten Sie unter anderem achtsam im Zusammenhang mit Gutachten bei der InterRisk Unfallversicherung sein.
Sie können die Berechnung Ihres Invaliditätsgrads jederzeit kostenlos über unser Formular überprüfen lassen oder einen Rückruf anfordern.
In der Kanzlei ist der Dr. Ludolph vor allem durch seine „gutachterlichen Stellungnahmen“ im Bereich der privaten Unfallversicherung bekannt geworden. Diese Stellungnahmen haben gemeinsam, dass der Arzt die Patienten nicht untersucht hat und trotzdem eine Ablehnung oder Herabsetzung der Invaliditätsleistung eines Vorgutachters empfahl.
Besonders negativ aufgefallen sind „gutachterliche Stellungnahme“ des Dr. Ludolph für den Unfallversicherer InterRisk. Zum Teil wurde der Arzt nach einem ordnungsgemäßen Gutachten (einschließlich Untersuchung) als „Zweitgutachter“ beauftragt. Ohne eine Untersuchung durchzuführen wurde dann mit Hinweis auf „aktuell gültige Bemessungsempfehlungen“ die Invaliditätsleistung gekürzt oder mit Rückforderung in einem Nachprüfungsverfahren gedroht.
Hierbei ist zu erwähnen, dass Dr. Ludolph als mitverantwortlich für erst kürzlich herausgegebene Bemessungsempfehlungen verantwortlich zeichnet, in denen geringere Invaliditätsgrade empfohlen werden. Diese Papiere wurden unter anderem gemeinsam mit Dr. med. Holm-Torsten Klemm und seinem „Freien Institut für medizinische Begutachtung“ (FIMB) erstellt.
Aus Sicht der Kanzlei wird von einer Gruppe von versicherungsnahen Gutachtern der Versuch unternommen, Bemessungsempfehlungen zu installieren, durch welche Versicherungsnehmer bei bestimmten Verletzungsfolgen systematisch benachteiligt werden sollen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand betrifft dies insbesondere Invaliditätsgrade bei Gelenkversteifungen und Endoprothesen. Dabei fällt auch auf, dass die besagte Gruppe sich von den wissenschaftlich anerkannten Graden der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Unfallversicherung entfernt.
Besonders auffällig sind bisher Bemessungen bei Endoprothesen (Hüfte, Knie) sowie bei Gelenkversteifung (Handgelenk, Schultergelenk, Hüftgelenk, Kniegelenk) geworden.
Dr. Elmar Ludolph wurde bereits als Gutachter wegen Besorgnis der Befangen abgelehnt (LG Köln, Beschluss vom 15.01.2004, Az.: 23 T 1/04; 1. Instanz: AG Köln. Az. 146 C 31/03). Dr. Ludolph war zu diesem Zeitpunkt an einem Gutachterinstitut tätig und das Gericht traf die folgende Aussage: „Dieses ist wie alle ähnlichen Einrichtungen in anderen Städten nach der langjährigen Erfahrung des Gerichts ganz überwiegend im Auftrage von Versicherungsgesellschaften tätig. Deshalb besteht zumindest eine wirtschaftliche Abhängigkeit. Die Versicherungsgesellschaften beauftragen den Sachverständigen regelmäßig mit Gutachten insbesondere dann, wenn die Versicherungsnehmer Gutachten vorgelegt haben, die ihren Anspruch stützen. Dabei gelangt der Sachverständige regelmäßig zu anderen, der jeweiligen Versicherung günstigeren Ergebnissen.“
Ein Gutachten des Dr. Ludolph in der privaten Unfallversicherung können Sie jederzeit über das oben verlinkte Kontaktformular kostenlos überprüfen lassen. Selbstverständlich können Sie auch auf der Hotline rufen und einen Rückruf anfordern 0341 – 581 539 19
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