In der privaten Krankenversicherung (PKV) hat der Versicherungsnehmer aus einem privatrechtlichen Vertrag einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung, das heißt auf die Erstattung von Heilbehandlungskosten oder die Zahlung von Krankengeld. Was einfach klingt, kann in der Praxis Probleme bereiten. Versicherungen sind private Unternehmen, die Gewinne maximieren wollen. Versicherer zahlen, wozu sie tatsächlich verpflichtet sind. Am liebsten kürzen Versicherer Leistungen, um Geld zu sparen.
Anwalt für private Krankenversicherung
Unsere Kanzlei vertritt ausschließlich Versicherungsnehmer – niemals Versicherungsgesellschaften.
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Häufige Probleme in der privaten Krankenversicherung
Ernst kann es werden, wenn der Versicherte die Erstattung von Kosten beansprucht. Teuer wird es, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. Häufig bestehen Rechtsstreitigkeit in der privaten Krankenversicherung wenn
- der Versicherer Anfechtung oder Rücktritt erklärt,
- der Versicherer die Erstattung von Kosten der Heilbehandlung verweigert,
- der Versicherer die Zahlung von Krankengeld verweigert,
- der Versicherer die Beiträge in der PKV erhöht.
Klicken Sie die Themenbereiche an, um sich zu informieren. Um sich von einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, können Sie eine kostenlose erste Einschätzung anfordern.
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Im Versicherungsrecht und Medizinrecht spezialisierter Anwalt
Ernst werden kann es in der privaten Krankenversicherung, wenn der Versicherer höhere Kosten für die Heilbehandlung oder Krankengeld bezahlen muss. Heilbehandlungskosten werden als medizinisch nicht notwendig abgelehnt oder der Versicherer erstattet bestimmte Gebührenziffern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht. In der Krankentagegeldversicherung lehnen Versicherer die Leistung des Krankentagegelds ab. Im schlimmsten Fall erklärt die Versicherung die Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung des Versicherungsvertrags.
Wann zum Anwalt für Versicherungsrecht?
Sie müssen noch keinen Anwalt beauftragen, wenn Ihr Versicherer eine Arztrechnung anzweifelt oder einzelne GOÄ-Ziffern moniert. Rufen Sie bei Ihrem Versicherer an und fragen Sie nach, wo das Problem liegt. Versuchen Sie anschließend selbst, mit Ihrem Arzt zu klären. Lässt sich keine Klärung erzielen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Verweigert der Versicherer Leistungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung oder Krankengeld, sieht die Sache meist ernster aus. Häufig sind Sie als Versicherter für die Versicherungsgesellschaft einfach zu teuer geworden und die Gesellschaft sucht, wo Sie an Ihnen sparen kann. Oft steht die Entscheidung des Versicherers fest. Sie werden hier selbst nichts mehr erreichen. Teilweise sind derartige Verweigerung ein Vorspiel einer Anfechtung oder eines Rücktritts.
Erklärt der Versicherer die Anfechtung und der Rücktritt vom Versicherungsvertrag Ihrer privaten Krankenversicherung, sollten Sie sofort einen Anwalt aufsuchen. Insbesondere die Anfechtung ist mit dramatischen Konsequenzen für Sie verbunden. Ab dem Zugang der Anfechtungserklärung verfügen Sie über keinen Versicherungsschutz! Der Versicherer wird in einem späteren Schreiben sämtliche gewährten Leistungen zurückverlangen. Nutzen Sie bei einer Anfechtung oder einem Rücktritt den Service einer kostenlosen ersten Einschätzung.
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Spezialisierung in Versicherungsrecht und Medizinrecht
Versicherungsrecht und Medizinrecht sind komplexe Rechtsgebiete, die ein Anwalt nur mit entsprechender Spezialisierung effektiv bearbeiten kann. Gerade im Recht der privaten Krankenversicherung greift die komplizierte Materie des Versicherungsrechts mit medizinischen Fragen und ärztlichem Gebührenrecht ineinander. Vertrauen Sie der konsequenten Spezialisierung der Kanzlei und streiten Sie auf Augenhöhe mit Ihrem Versicherer!
Rechtsanwalt Schneider aus Leipzig berät bundesweit in allen Fragen der privaten Krankenversicherung (PKV). Der regionale Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei liegt in Sachsen (unter anderem Leipzig, Dresden, Chemnitz), Sachsen-Anhalt (unter anderem Halle, Magdeburg), Thüringen (unter anderem Erfurt, Jena), Brandenburg (unter anderem Potsdam, Cottbus) und Berlin.