Betriebsunterbrechungsversicherungen sind verschiedenen Versicherungsarten in der Sachversicherung, die Versicherungsschutz für Vermögenseinbußen infolge einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsschließung bieten.

 

COVID-19 / Corona und Betriebsschließungsversicherung / Betriebsunterbrechungsversicherung

An dieser Stelle möchte ich Sie über den Versicherungsschutz aufgrund der behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus / COVID-19 informieren. Die Informationen werden regelmäßig ergänzt und auf den neuesten Stand gebracht.

Auch bei Betriebsunterbrechungsversicherung/Betriebsschließungsversicherung aufgrund COVID-19/Corona gilt, dass ich eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles anbiete. Rufen Sie einfach unter 0341 – 581 53 919  oder schildern Sie Ihren Fall in dem unten verlinkten Kontaktformular. Ich rufe Sie in der Regel am selben Tag oder am Folgetag zurück.

 

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Corona und Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherungen zahlen eine Entschädigung nur in einigen Fällen.

In den sogenannten All-Risk-Betriebsunterbrechungsversicherungen wird die Schließung des Betriebs aufgrund behördlicher Anordnung mit abgesichert sein.

In den Mittleren und Großen Betriebsunterbrechungsversicherungen ist eventuell eine Absicherung gegeben, sofern nicht ein Ausschluss für behördliche Betriebsschließungen oder Betriebsbeschränkungen existiert.

 

Corona und Betriebsschließungsversicherungen

Die überwiegende Zahl der Betriebschließungsversicherungen wird eine Entschädigung zahlen. Es ist aber davon auszugehen, dass aufgrund der Vielzahl der Ansprüche auf die Versicherungsleistung von den Versicherern Anstrengungen unternommen werden, nicht leisten zu müssen. Rechtliche Ansatzpunkte gibt es hierzu fast immer. Möglicherweise wird sogar versucht werden, neue Rechtsprechung vor den Gerichten zu erreichen.

Sie sollten hier unbedingt auf einen im Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertrauen. Die Materie ist nicht einfach.

 

FBUB 2010 und AMBUB 2011

… sind zwei der gängigsten  Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) für die Betriebsunterbrechungsversicherung. Die Bedingungen dienen oftmals als Grundlage für eigene Bedingungen der meisten Versicherer. Nach diesen Musterbedingungen würde keine Entschädigung bei Betriebsunterbrechung aufgrund der Corona-Pandemie greifen. Allerdings gilt es auch hier immer die konkreten Versicherungsbedingungen zu prüfen.

Rechtsschutzversicherung

Ihre Rechtsschutzversicherung wird in der Regel die Anwaltskosten mit der Betriebsunterbrechungsversicherung oder Betriebsschließungsversicherung übernehmen. Es muss allerdings ein Rechtsverstoß durch den Versicherer vorliegen. Dieser liegt jedenfalls in einer Ablehnung durch den Versicherer.

Aber auch eine ständige Verzögerung oder das Anfordern unnützer Unterlagen können ein Rechtsverstoß in Form eines Verzugs sein. Die Rechtsschutzversicherung muss auch in diesen Fällen die Rechtsanwaltskosten für die Vertretung gegenüber der Betriebsunterbrechungsversicherung / Betriebsschließungsversicherung zahlen.

 

Betriebsunterbrechungsversicherung

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt vor Ertragsausfällen, wenn der Betrieb aufgrund eines Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt wird.

 

Was ist ein Sachschaden in der Betriebsunterbrechungsversicherung?

Was unter den Begriff des Sachschadens fällt, ist in den meisten Versicherungsbedingungen explizit definiert. Als typischer Sachschaden gilt die Beschädigung oder das Abhandenkommen einer dem Betrieb dienenden Sache durch:

  1. Brand
  2. Blitzschlag
  3. Sturm/Hagel
  4. Explosion
  5. Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs

Brennen beispielsweise die Geflügelställe eines Geflügelzüchters ab und erleidet der Unternehmer durch die Betriebsunterbrechung einen Ertragsausfallschaden, muss der Versicherer diesen ersetzen. ( BGH, Beschluss vom 13.11.2013 – IV ZR 224/13)

 

Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung

Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung wird typischerweise mit einer anderen Sachversicherung abgeschlossen. Diese sogenannte Inhaltsversicherungen können z.B. eine Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Sturm- oder Leitungswasserversicherung sein.

Regelmäßig ist bei der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung die Versicherungssumme auf einen bestimmten Betrag, beispielsweise 100.000 € beschränkt.

 

Mittlere und Große Betriebsunterbrechungsversicherung

Hier werden gesonderte Versicherungsverträge mit individuellen Regelungen abgeschlossen. Dabei sind regelmäßig höhere Versicherungssummen als in der Kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung möglich.

Auch der Leistungsumfang unterscheidet sich in Mittleren und Großen Betriebsunterbrechungsversicherungen deutlich. Im Schadensfall übernimmt der Versicherer je nach Vertragswerk auch die Mehrkosten für Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die aufgrund der Betriebsunterbrechung eintreten. Mitversichert können auch Schäden aufgrund böswilliger Beschädigung oder Schäden auf All-Risk-Basis sein.

Die Regelungen in den Mittleren und Großen Betriebsunterbrechungsversicherungen können sehr individuell sein. Gewerbetreibende sollten sich daher von einem versierten Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler vor Abschluss einer solchen Versicherung beraten lassen.

 

Ausschlüsse in der Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherungen enthalten fast immer eine Vielzahl von Ausschlüssen.

Der Versicherer zahlt beispielsweise oftmals keine Entschädigung bei:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufständen
  • Inneren Unruhen
  • Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • Erdbeben und Überschwemmungen
  • behördliche Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen

Der Ausschluss gewinnt besondere Bedeutung aufgrund behördlich angeordneter Betriebsschließungen aufgrund der Corona / COVID-19 – Pandemie. Versicherungsschutz besteht hier oftmals nur im Rahmen sogenannter All-Risk-Policen oder über eine Betriebsschließungsversicherung.

 

Unterversicherung in der Betriebsunterbrechungsversicherung

Probleme mit der Betriebsunterbrechungsversicherung können sich aufgrund einer Unterversicherung ergeben. Sofern die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. Der Versicherer kann die Versicherungssumme im Verhältnis von vertraglich vereinbarter Versicherungssumme zuzüglich Nachhaftung zum tatsächlichen Versicherungswert kürzen.

 

Ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll?

Auch aus Sicht des Rechtsanwalts sind Betriebsunterbrechungsversicherungen in jedem Fall anzuraten. Die Schäden einer Betriebsunterbrechung können für Gewerbetreibende existenziell bedrohend sein. Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, können die Versicherungsbedingungen sehr individuell sein. Es empfiehlt sich daher immer vor Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung die Beratung durch einen möglichst spezialisierten Versicherungsvertreter oder -makler. Diese Berufe sind beim Abschluss geeignetere Ansprechpartner als ein Rechtsanwalt für Betriebsunterbrechungsversicherung. Wir sind zwar topfit im juristischen Bereich, es ist aber ebenso notwendig, einen sehr guten Marktüberblick zu den unterschiedlichen Versicherungsprodukten anbieten zu können.

 

Betriebsschließungversicherungen

Eine Betriebsschießungsversicherung ist ein Sonderfall der Betriebsunterbrechungsversicherung. Der Gegenstand der Versicherung ist die Absicherung gegen Schäden, die der versicherte Betrieb aufgrund einer behördlichen Anweisung auf Grund einer nach dem Bundesseuchengesetz meldepflichtigen Krankheiten erleidet.

 

Beispiele in der Betriebsschließungsversicherung

Die Betriebsschließungsversicherung springt beispielsweise ein, wenn das Gesundheitsamt eine Bäckerei schließt, weil Mitarbeiter an einem Norwalk-Virus erkrankt sind. Oder die zuständige Behörde ordnet die Vernichtung von Vorräten einer Fleischerei und die Desinfizierung der Betriebsräume aufgrund einer Salmonelleninfektion an.

Aktuell! Aufgrund der behördlichen Anordnungen im Zusammenhang COVID-19 (Corona-Virus) dürften die meisten Betriebsschließungsversicherungen greifen.

 

Wann zahlt die Betriebsschließungsversicherung?

Die Voraussetzungen, unter denen die Versicherung zahlt, hängen erheblich von den Versicherungsbedingungen ab.

Allen gemeinsam ist, dass die zuständige Behörde die Betriebsschließung behördlich angeordnet haben muss. Dabei war es durchaus streitig, ob sich die Anordnung auf einen bestimmten Betrieb beziehen muss oder ob eine allgemeine Anordnung ausreicht. In den meisten Fällen dürfte jedoch auch eine Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde ausreichend sein.

 

Wann zum Anwalt für Betriebsunterbrechungsversicherung und Betriebsschließungsversicherung?

Die Voraussetzungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung und die Betriebsschließungsversicherungen können im Einzelfall sehr kompliziert sein. In vielen Policen bestehen eine Vielzahl von Ausschlüssen und es ist keineswegs immer selbstverständlich, dass diese greifen. Versicherer lehnen hier oft mit recht pauschalen Schreiben ab. Eine solche Ablehnung sollte immer von einem spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht geprüft werden.

Eine weiterer Punkt, der erfahrungsgemäß enorme Probleme bereiten kann, ist die substantiierte Bezifferung der Entschädigungshöhe. Die anwaltliche Erfahrung im Versicherungsrecht zeigt, dass man auf die Behauptung der Versicherer regelrecht warten kann, die der Höhe der Entschädigung wäre nicht substantiiert dargelegt. Gerade in gerichtlichen Verfahren sollten Versicherungsnehmer unbedingt auf einen spezialisierten Rechtsanwalt für Versicherungsrecht und Betriebsunterbrechungsversicherung vertrauen. Hier können sehr viele Fehler gemacht werden, die später nur schwer zu korrigieren sind.

Wo bin ich tätig?

Grundsätzlich bin ich aufgrund meiner hohen Spezialisierung überregional und bundesweit tätig. Mit meinem Kanzleisitz in Leipzig bin ich als Rechtsanwalt im Versicherungsrecht in Leipzig und Umgebung, also in Sachsen (Dresden, Leipzig, Chemnitz), Sachsen-Anhalt (Halle, Magdeburg) und Thüringen (Erfurt, Weimar, Jena) aber auch in Brandenburg und Berlin schwerpunktmäßig aktiv.